In einer durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte erwirkten Entscheidung des Ombudsmannes der privaten Banken heißt es, dass die Santander Bank (früher GE Money Bank) nach Ansicht des Ombudsmannes den Kunden von seinen Darlehensverbindlichkeiten freistellen und dem Anleger seine geleistete Zahlungen zurückerstatten muss.

Ein Beitrag der Kanzlei KAP Rechtsanwälte

Für Geschädigte der ProInvest24 AG bzw. der ProInvest 24 Management AG und der WiSa Capital AG gibt es begründete Hoffnung, ihren Schaden begrenzen zu können, vor allem wenn die Investition wie häufig durch ein Darlehen der ehemaligen GE Money Bank (jetzt Santander Bank) finanziert wurde. In einer durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte erwirkten Entscheidung des Ombudsmannes der privaten Banken, einer Schlichtungsstelle für rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Banken, heißt es, dass die Santander Bank nach Ansicht des Ombudsmannes den Kunden von seinen Darlehensverbindlichkeiten freistellen und dem Anleger seine geleistete Zahlungen zurück erstatten muss.

Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte Anja Appelt erläutert: "Die ProInvest24 AG hatte mit dubiosen "Vermögensverwaltungsverträgen" gelockt, die bei sicheren Anlagen in Rentenpapiere, Sichtgeldeinlagen und Immobilien eine Rendite von 12, 24 oder gar 48 % im Jahr abwerfen sollten. Um den Profit noch zu steigern wurde einigen Anlegern etwa durch den zwischenzeitlich in Untersuchungshaft sitzenden ehemaligen Vorstand der ProInvest 24 AG, Herrn Alfred Lamers, vorgeschlagen, ein Darlehen, etwa bei der GE Money Bank, aufzunehmen. Da die Renditen aus der Anlage deutlich höher liegen sollten, als die für das Darlehen zu zahlenden Zinsen, sollte sich das Modell praktisch von selbst tragen und der Anleger könnte den Überschuss an Rendite selbst behalten. Ein verlockendes Angebot, bei dem die angebliche Rendite für den Anleger umso höher ausfällt, je höher das Darlehen ist”.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Thorsten Krause, ebenfalls Rechtsanwalt der Kanzlei KAP Rechtsanwälte scheint sich nun leider immer mehr zu bestätigen, dass die Gelder, die der Pro Invest 24 zur Verfügung gestellt wurden, "verschwunden" sind. "Die Anleger sehen sich nun einem hohen Darlehen ausgesetzt, von dem viele nicht wissen, wie sie es zurückbezahlen sollen", äußert sich Rechtsanwalt Krause dazu.

Hier bietet der Schlichtungsspruch des Ombudsmannes Grund zur Hoffnung. Auch wenn die Santander Bank diesen Schlichtungsspruch derzeit nicht anerkennt, ist die Entscheidung des Ombudsmannes schon ein Wegweiser dafür, wie Verfahren vor den Zivilgerichten ausgehen können. Sollte also durch die Landgerichte der Schlichterspruch mit einem Urteil bestätigt werden, hat die Bank keine Forderungen mehr gegen den geschädigten Anleger, sondern muss diesen so stellen als hätte er weder das Darlehen, noch den Verwaltungsvertrag mit der Pro Invest24 AG je abgeschlossen. "Für viele unserer Mandanten nicht nur eine unvorstellbare Erleichterung, sondern auch darüber hinaus eine komplette Schadloshaltung", teilt Rechtsanwalt Krause mit.

Neben dem gewonnenen Ombudsmannverfahren sind auch erste Klagen gegen die Santander Bank (ehemalige GE Money Bank) in Vorbereitung, die an diesen Erfolg anzuknüpfen sollen. Auch der Zusammenschluss mehrerer Geschädigter in Form einer "Sammelklage" wird durch die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München geprüft.

KAP Rechtsanwälte, München

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Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:


KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
 
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