Es besteht Handlungsbedarf für geschädigte Anleger !! Der 6,4 Mrd. EUR schwere offene Immobilienfonds SEB Immoinvest, der als Branchenriese neben dem CS Eororeal gilt, wird mit wohl gravierenden Folgen für hunderttausende Anleger aufgelöst.

Ein Beitrag der Rechtsanwälte Wöhrle & Schick

Nachdem der seit zwei Jahren eingefrorene Immobilienfonds am Montag für einen Tag den Anlegern die Gelegenheit gab, die Rücknahme der Anteile zu verlangen, stand fest, dass die vorhandene Liquidität nicht ausreichte, um die ausstiegswilligen Anleger auszuzahlen. Nun wird keiner der Investoren ausgezahlt und der Fonds wird abgewickelt.
„Ich bedaure dies sehr und bedanke mich gleichzeitig

im Namen des gesamten Teams der SEB Asset Management für den vielseitigen Zuspruch, die Unterstützung und das an vielen Stellen gezeigte Engagement“, sagt Barbara Knoflach, Vorstandsvorsitzende der SEB Asset Management AG. Dies kann geschädigte Anleger, nicht ansatzweise trösten. Die Abwicklung wird sich über Jahre hinweg hinziehen und erhebliche Kapitalverluste für die Anleger sind zu erwarten.

Anleger, die gravierenden Kapitalverluste nicht einfach hinnehmen möchten, sollten daher zeitnah handeln und Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen. Es droht nämlich die Verjährung von möglichen Ansprüchen noch im laufenden Jahr 2012!

Der SEB immoinvest wurde überwiegend von Banken ( SEB Bank (heute Santander Bank) usw.) vertrieben. In der überwiegenden Anzahl der von uns bearbeiteten Fälle wurde der Immobilienfonds als sichere Anlage angepriesen, die die bessere Alternative zu Festgeldanlagen darstelle. Die bisherige Entwicklung zeigt jedoch, dass dies nicht der Fall ist und war.

Ein Hinweis auf die Schließungsmöglichkeit oder auf mögliche Wertverluste erfolgte so gut wie nie. Auch eine hinreichende Aufklärung über Rückvergütungen (Höhe usw.), die regelmäßig an die Banken hinter dem Rücken der Anleger gezahlt wurden, fand so gut wie nie statt. Diese Beratungsfehler können, jeweils abhängig vom Einzelfall, eine Rückabwicklung und somit eine Schadensabwendung für die betroffenen Anleger ermöglichen.

Jürgen Wöhrle, Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick aus Bad Kreuznach informiert Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüft Ihre möglichen Ansprüche. Sollten solche Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht.

Über unser Kontaktformular auf unserer Homepage können Sie sich schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung setzen. Wir antworten Ihnen umgehend.

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Über Rechtsanwälte Wöhrle & Schick:

Wir sind eine national und international tätige Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht, die ihre Mandanten zielorientiert in allen rechtlichen Belangen vertritt.

Wir stellen sowohl privaten und institutionellen Anlegern, wie auch Emittenten und Anlageberatern unsere jahrelange und hervorragende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht zur Verfügung.

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