Nach der offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Solar Millennium AG werden in den nächsten Tagen viele Anleger, die der Solar Millennium AG Geld anvertraut hatten, Post vom Insolvenzverwalter Volker Böhm erhalten.

Ein Beitrag der Kanzlei KAP Rechtsanwälte

Anleger werden vom Insolvenzverwalter aufgefordert, Ihre Ansprüche aus der Beteiligung an der Solar Millennium AG zur Insolvenztabelle anzumelden. Dies ist nach Einschätzung der Rechtsanwälte der auf Anlegerschutz und Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München zwar ratsam, da hierdurch ein Teil des entstandenen Schadens ersetzt werden könnte, jedoch sollte es nicht bei der Anmeldung zur Insolvenztabelle bleiben. Auch gegen andere Personen und Unternehmen dürften Schadensersatzansprüche durchsetzbar sein.

Die Insolvenz der Solar Millennium AG lässt die geschädigten Anleger nicht los. Viele zweifeln noch, ob sich die Geltendmachung von Ansprüchen wirklich lohnt, vor allem da bislang unklar ist, wieviel Vermögen bei der insolventen Solar Millennium AG vorhanden ist und ggf. an Geschädigte verteilt werden kann. Auch ist weiter unklar, wie viel der Verkauf der amerikanischen Solarkraftwerke durch den vorläufigen Insolvenzverwalter an den ehemaligen Konkurrenten Solarhybrid AG eingebracht hat und ob diese Gelder ausreichen, um sonstige Verbindlichkeiten zurückzuführen. Fachanwältin Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, berichtet: “Wir sind dabei, für unsere Mandanten nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, um ihre Ansprüche von weiteren Verantwortlichen zu verlangen. Wesentliche Ansatzpunkte sehen wir hierbei nicht nur gegen die Prospektverantwortlichen und die Vertriebsgesellschaft der Solar Millennium AG, sondern auch gegen weitere Hintermänne r wie die Vertriebsgesellschaft, die Gründungsgesellschafter und - insbesondere was die Aktionäre der Solar Millennium AG angeht - gegen den ehemaligen Aufsichtsrat”.

Für Rechtsanwalt Thorsten Krause, ebenfalls Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte sind zum Beispiel die Berichte der Gesellschaft über deren angeblichen sehr positiven Geschäftsverlauf, die praktisch nicht mit konkreten Zahlen und Daten nachvollzogen werden können ein Ansatzpunkt - dies würde neben Ansprüchen der Genussscheinsinhaber auch die Aktionäre betreffen, die aufgrund zu optimistischer Berichte an einen Erfolg des Unternehmens glaubten. Schon der Ex-Vorstand des Unternehmens hatte in einem Schadensersatzprozess behauptet, dass die Solar Millennium AG die Geschäftslage "geschönt" und Investmentideen "überverkauft" haben soll. Bereits in den von der Gesellschaft veröffentlichten Prospekten können nach Ansicht von Rechtsanwalt Krause entsprechende Hinweise entnommen werden.

Auch die Vorkommnisse um den nur 74 Tage im Amt gebliebenen Top-Manager Utz Claasen und die von der Solar Millennium AG beinahe schon "freiwillig" gezahlte Abfindung, lassen ebenso Zweifel an der Plausibilität des Unternehmens an sich aufkommen wie die Tatsache, dass die BaFin wegen des Verdachts auf Insiderhandel schon im August 2011 ermittelt hatte.

Darüber hinaus wurde laut Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt Anlegern in den Prospekten der Solar-Millennium ein weiteres wichtiges Detail verschwiegen: "Gegen den Gründer und erst vor kurzem ausgeschiedenen Aufsichtsrat Hannes Kuhn liefen seit geraumer Zeit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der DM Beteiligungen AG. Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft Dortmund hier erhebt, klingen bekannt: geschönte Bilanzen, Insiderhandel, Betrug der Anleger und Veruntreuung von Anlegergeldern. Dass es sich bei derartigen Vorwürfen von so erheblicher Bedeutung handelt, die nach Auffassung des BGH für die Einschätzung der Seriosität eines Unternehmens notwendig und damit im Prospekt aufzuklären ist, liegt auf der Hand".

Weiter halten die Rechtsanwälte Appelt und Krause es für wahrscheinlich, dass auf die von der Solar Millennium AG als Vertriebsgesellschaft eingesetzte Solar Millennium Invest AG durchgegriffen werden kann. Diese Gesellschaft, die von der Insolvenz der Muttergesellschaft nicht betroffen ist, war für den Vertrieb insbesondere der Genussscheine und der Fondsbeteiligungen betreffend der Fonds Andasol Fonds GmbH & Co. KG und Ibersol Fonds GmbH & Co. KG verantwortlich. Nach ihrer Ansicht ist die Solar Millennium Invest AG damit als Hintermann des Vertriebes in die Haftung zu nehmen.

Darüber hinaus werden derzeit durch die Anlegerkanzlei KAP Rechtsanwälte in München die Möglichkeiten geprüft, einen prominenten Wirtschaftswissenschaftler und Finanzmarktexperten in die persönliche Haftung zu nehmen, der die Anlage bei der Solar Millennium AG auch in der Öffentlichkeit mit wahren Lobeshymnen beworben hat. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung lesen sich Aussagen wie: "Im Internetboom und in der Finanzkrise haben die Anleger viel Geld verloren. Sie sollten als Lehre hieraus skeptischer und mit mehr Bedacht ihre Vermögensanlage planen. Insbesondere sollten sie wesentlich stärker hinterfragen, mit welchem Risiko einzelne Anlageformen verbunden sind. Herr Mayer geht mit der Solar Millennium AG genau den richtigen Weg[…]" leider eher zynisch.

Der Bundesgerichtshof hat in einem vergleichbaren Fall, in dem ein ehemaliger Verteidigungsminister eine Anlage persönlich beworben hat, festgestellt, dass dieser ebenfalls in die Haftung zu nehmen ist, wenn die Anlage nicht dem Beworbenen entspricht und der "Experte" besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat.

Die Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause arbeiten schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes und haben das Ziel, weitere Verantwortliche des Konstrukts Solar Millennium zur Haftung heran zu ziehen und die Ansprüche der geschädigten Anleger und Aktionäre nicht nur auf die insolvente Solar Millennium AG zu konzentrieren. KAP Rechtsanwälte bündeln derzeit die Interessen vieler geschädigter Anleger und prüfen die Möglichkeit, Ansprüche gemeinsam im Rahmen einer "Sammelklage" geltend zu machen.

KAP Rechtsanwälte, München

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Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:


KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
 

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