Der Kläger stieß, ohne Zusammenhang mit seinem Auftrag, auf im SAP-System ohne Vertraulichkeitsvermerk hinterlegte Rechnungen der von der Beklagten arbeitsrechtlich beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und zeigte die Unterlagen dem Betriebsrat des Schwesterunternehmens. Es folgte die fristlose Kündigung.

Der Sachverhalt

Der Kläger ist bei der Beklagten seit Januar 2012 als Direktmarketing Manager beschäftigt und hatte volle Zugriffsrechte zum SAP-System. Die Beklagte ist Teil einer im Versandhandel tätigen Unternehmensgruppe.

Im Oktober 2013 wurde der Kläger zum Einzelbetriebsrat gewählt. Zur Einarbeitung verwies die Beklagte den Kläger an den Betriebsrat im Schwesterunternehmen.

Anlässlich eines dienstlichen Auftrags stieß der Kläger, ohne Zusammenhang mit seinem Auftrag, auf im SAP-System ohne Vertraulichkeitsvermerk hinterlegte Rechnungen der von der Beklagten arbeitsrechtlich beauftragten Rechtsanwaltskanzlei. Der Kläger druckte die Rechnungen und Time-sheets aus und zeigte sie einem Betriebsratsmitglied des Schwesterunternehmens. Als dieses den Besitz der Unterlagen als kritisch erachtete, schredderte der Kläger die Unterlagen sofort und ließ seine SAP-Zugriffsrechte einschränken. Die Beklagte reagierte mit außerordentlicher Kündigung. Dagegen wehrte sich der Kläger vor Gericht erfolgreich.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (3 Sa 400/14)

Das Landesarbeitsgericht (Urteil, Az. 3 Sa 400/14) hält die Kündigung mangels wichtigen Grundes für unwirksam. Der Kläger hatte einen uneingeschränkten Zugriff auf die SAP-Daten. Es handelt sich bei den Unterlagen nicht um Geschäftsgeheimnisse. Es fehlte jeder Vertraulichkeitsvermerk der Beklagten. Angesichts der Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe und der von der Beklagten gewünschten Zusammenarbeit handelt es sich beim Betriebsrat des Schwesterunternehmens nicht um einen Dritten. Schließlich hat der Kläger aus dem Vorfall gelernt und sofort Konsequenzen gezogen. Im Übrigen hätte eine Abmahnung ausgereicht.

Gericht:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2015 - 3 Sa 400/14

LAG Schleswig-Holstein, PM
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:

Eine Messerattacke auf eine Arbeitskollegin ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn die Tätlichkeit außerhalb des Betriebs und aus rein familiären Gründen erfolgte. Dies hat das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 06.01.2009 entschieden (5 Sa 313/08). Urteil lesen

Arbeitnehmer, die Materialien ihres Arbeitgebers entwenden und bei eBay versteigern, dürfen fristlos gekündigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Diebstahl nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Das geht aus einem Urteil des LAG Köln (AZ: 9 Sa 1033/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Urteil lesen

Arbeitnehmer können nicht aufgrund kurzweiligen privaten Surfens im Büro fristlos entlassen werden, solange sie unverfängliche Seiten aufgerufen haben. Dies teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mit Hinweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ( Az. 4 Sa 958/05) vom 02.03.2006 mit. Urteil lesen

LAG Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 Sa 69/07 Entgehen einem Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung, die sich später als unwirksam herausstellt, Trinkgelder, so hat er nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de