Der Kläger bewarb sich bei der Behörde zum wiederholten Male auf die gleiche Stelle, wurde aber kein zweites Mal zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Der Kläger sieht sich wegen seiner Schwerbehinderung diskriminiert und verlangt eine Entschädigung i.H.v. rund 7200 Euro.

Stütze sich das Kopftuchverbot auf eine allgemeine Betriebsregelung, nach der sichtbare politische, philosophische und religiöse Zeichen am Arbeitsplatz untersagt seien, könne es gerechtfertigt sein, um die vom Arbeitgeber verfolgte legitime Politik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durchzusetzen.

Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte die Zahlung von 750,00 Euro verlangt, weil er und die weiteren Mitarbeiter während der Arbeitszeit über zwei Monate lang täglich per Video überwacht worden seien. Der Arbeitgeber erklärte, dass der Produktionsraum nur während der Pausen und nach Dienstschluss überwacht worden sei.

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte schickte nach der Geburt ihrer Tochter ihrem Chef per Telefax die Mitteilung, dass sie Elternzeit für zwei Jahre in Anspruch nehmen wolle. Der Chef kündigte sie daraufhin - sie habe nicht wirksam Elternzeit verlangt. Die Angestellte erhob Kündigungsschutzklage. Mit Erfolg?

Der Mitarbeiter eines Spielcasinos muss zweimal pro Woche im Raucherbereich des Casinos arbeiten. Von seinem Arbeitgeber verlangt er, ihm ausschließlich einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, da der Rauch seine Gesundheit gefährde. Über die Klage hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Ein Arbeitgeber hat eine Vielzahl von Frauen über Jahre hinweg bei gleicher Tätigkeit wegen ihres Geschlechts geringer vergütet als die männlichen Mitarbeiter. Eine Mitarbeiterin verlangt den Differenzbetrag und wegen der Ungleichbehandlung eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro.

Seit Januar 2015 müssen Arbeitgeber grundsätzlich einen Lohn von brutto mindestens 8,50 Euro/Stunde zahlen. Damit soll erreicht werden, dass Beschäftigte wenigstens ein Monatseinkommen oberhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze - also in Höhe eines Existenzminimums - verdienen.

Ein Betriebsratsmitglied kritisierte die geplante Einführung von Überwachungskontrollen des Arbeitgebers und verwies dabei auf die Zeit des totalitären Regime vor 70 Jahren. Nach Auffassung des Arbeitgebers habe er die betrieblichen Verhältnisse mit dem NS-Regime verglichen, was zur fristlosen kündigung berechtige.

Das Jobcenter hat gegen einen Arbeitgeber geklagt, weil dieser für seine Pizzafahrerin lediglich 136€ Lohn für 40 Stunden/Monat bezahlte. Die Pizzafahrerin erhielt deshalb Leistungen zur Grundsicherung. Diese wären aber geringer ausgefallen, wenn der übliche Lohn gezahlt worden wäre, so das Jobcenter.

Eine Arbeitnehmerin war ein einziges Mal 13 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Dies nahm der Arbeitgeber zum Anlass, ihr eine schriftliche Abmahnung zukommen zu lassen. Diese trug er auch gleich in die Personalakte ein. Die Frau hielt dies für übertrieben und verlangte, die Eintragung wieder zu entfernen.