Einem Administrator wurde fristlos gekündigt, weil er seine Zugangsrechte dazu nutzte, die E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands seiner Arbeitgeberfirma einzusehen. Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, so das Gericht.

Im folgenden Fall wurde einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, weil er seinen Elektroroller am Arbeitsplatz auflud und dabei Stromkosten von etwa 1,8 Cent verursachte.  Im Rahmen der Interessenabwägung sah das Landesarbeitsgericht die Kündigung als unwirksam an.

Diskriminierung - Unternehmer, die einen Arbeitsplatz anzubieten haben, sollten es tunlichst unterlassen, in der Stellenanzeige ausdrücklich nach einem "jungen" Mitarbeiter zu suchen. Solche eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot.

Urlaubsanspruch - Erkrankt ein Kind während des Urlaubs eines berufstätigen Elternteils und muss von diesem gepflegt werden, hat dieser keinen Anspruch auf Nachgewährung seines Urlaubs.

Kündigung - "Komm her du Arschloch, ich hau dir paar in die Fresse" stellt zwar eine Beleidigung dar, die an sich geeignet ist eine fristlose Kündigung auszusprechen. Aber auch hier kommt es auf die notwendige Einzelfallbetrachtung an.

Ein Arbeitgeber muss für eine fristlose Kündigung den genauen Zeitpunkt und den genauen Ort des Fehlverhaltens nennen. Kann er dies nicht tun, so ist die Kündigung unwirksam.

BetrVG - Ein Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines PC nebst Zubehör sowie eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn beides zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm obliegenden Betriebsratsaufgaben erforderlich ist.

Fahrverbot - Erhält ein als Fahrer angestellter Arbeitnehmer aufgrund Alkoholmissbrauchs ein Fahrverbot, kann ihm nicht ohne weiteres sein Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Selbst wenn bereits eine Abmahnung erfolgt ist, sind immer noch die einzelnen Umstände zu berücksichtigen.

Arbeitskündigung - Auch dem "Art Director" einer Werbeagentur, dem laut Arbeitsvertrag zwar eine "ausgeprägte Kreativität" abverlangt wird, kann bei ständigem Abruf von pornografischen Internetseiten am Dienstcomputer aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

Arbeitszeit - Das Anlegen einer Polizeiuniform, sowie das Aufrüsten vor Schichtbeginn und Abrüsten nach Schichtende gehört zur Arbeitszeit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.