Aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Köln
Nach dem rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgericht Köln (11 Ca 3589/16) haben die Rentner keinen Anspruch auf die Marzipantorte bzw. auf das Weihnachtsgeld in Höhe von 105,00 EUR. Eine betriebliche Übung sei zum einen deshalb nicht entstanden, weil nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten.
Zum anderen habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Die Rentner hätten deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen.
Gericht:
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.11.2016 - 11 Ca 3589/16
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