Der Sachverhalt
Der Angestellte wehrte sich mit der Klage gegen die außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mit Schreiben vom 11. April 2013. Die FHH wirft dem Angestellten vor, auf seiner persönlichen Facebookseite das Foto eines Totenschädels mit Polizeimütze veröffentlicht zu haben, das im Postencontainer vor dem Schutzobjekt Joseph-Carlebach-Schule (Rotherbaum) der Jüdischen Gemeinde in Hamburg aufgenommen wurde. Der Angestellte war dort als Objektschützer eingesetzt.
Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert
In dem Kündigungsschutzverfahren eines Angestellten im Polizeidienst gegen seine Arbeitgeberin, die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist der Versuch einer gütlichen Einigung im heutigen Gütetermin gescheitert.
Der Angestellte hat die Anfertigung und das Einstellen des Fotos auf seiner Facebookseite eingeräumt und angeführt, es habe sich um ein Scherz-Foto gehandelt. Er habe zu keiner Zeit den Totenkopf als Symbol der SS-Totenkopfverbände benutzt oder verstanden.
Er bedaure, dass er seinerzeit nicht erkannt habe, dass es unangemessen ist, ein solches Foto vor einer jüdischen Einrichtung aufzunehmen. Sollte er damit Gefühle von Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde verletzt haben, tue ihm dies aufrichtig leid und er entschuldige sich dafür ausdrücklich. Er sei weder in verfassungsfeindlichen Organisationen politisch aktiv noch hege er ein nationalsozialistisches oder rechtsradikales Gedankengut.
Darüber hinaus wirft die FHH dem Angestellten vor, in der Vergangenheit Kollegen mit ausländerfeindlichen Sprüchen beleidigt haben. Dies bestreitet aber der Angestellte.
Verhandlungtermin auf September 2013 anberaumt
Das Arbeitsgericht hat einen Termin zur Kammerverhandlung anberaumt auf den 18. September anberaumt.
Gericht:
Arbeitsgericht Hamburg, Az. 27 Ca 207/13
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