Der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist rechtens, wenn der Antragsteller nicht die für die Erlaubniserteilung erforderliche Zuverlässigkeit besitze. Diese fehle in der Regel bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen. Dass dessen Straftat keinen Bezug zu Waffen oder Gewalt habe, ist irrrelevant.

Der für das kommunale Abgabenrecht zuständige 2. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in einem bekanntgegebenen Urteil entschieden, dass der Betreiber eines Bordells zur Vergnügungssteuer herangezogen werden darf.

Ein in Indien geborenes Kind hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin auch dann keinen Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses, wenn es biologisch nachweislich von einem deutschen Staatsangehörigen abstammt.

Auch wenn ein Autofahrer vor dem Abschleppen seines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs erscheint und den Wagen selbst wegfährt, hat er neben dem fälligen Verwarnungsgeld und den Kosten für den Abschleppunternehmer zudem Verwaltungsgebühren zu entrichten.

Ein Richter, der infolge von Drohungen und Beleidigungen eines Prozessbeteiligten dienstunfähig erkrankt, kann keine Erhöhung seines Unfallruhegehalts verlangen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Auch wenn Eltern aus religiösen Gründen die schulischen Lerninhalte ablehnen, können sie die Schulpflicht ihrer Kinder nicht dadurch vermeiden, dass ein Elternteil seinen Wohnsitz ins benachbarte Ausland verlegt, solange der andere Elternteil in Deutschland verbleibt.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen steht einer Finanzbeamtin, die durchweg am Computer arbeitet, die Anerkennung ihrer Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit zu.

Einem Ruhestandsbeamten, der sich während seiner aktiven Dienstzeit als bestechlich erwiesen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Entscheidend entlasten könne ihn insbesondere nicht, dass er die Taten auf Veranlassung seines Vorgesetzten begangen habe.

Ein Hundehalter, der eine längere Strafhaft anzutreten hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass sein Tier während der Haft auf Kosten des Steuerzahlers untergebracht wird. Dies gilt zumindest dann, wenn der Hundehalter selbst sein Tier vernachlässigt hat.

Das VG Kassel hat die Klage einer Schülerin gegen das Land Hessen abgewiesen, die in ihrem Abschlusszeugnis bessere Noten attestiert haben wollte. Es lag eine markante Übereinstimmungen mit den Lösungshinweisen für die Korrektoren vor, was für eine Täuschungshandlung spricht.