Dem angehenden Polizisten war vom Polizeipräsidenten vorgeworfen worden, eine menschenverachtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen zu haben. Er sei für den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen charakterlich ungeeignet.

Das Landratsamt Heilbronn als Beklagter ist verpflichtet, auf Antrag von Nachbarn gegen den Lärm automatischer phonoakustischer und pyrotechnischer Vogelabwehranlagen in einem Weinberg in Neckarwestheim einzuschreiten. Die Schussapparate erzeugen Knallgeräusche mit mindestens 140 dB(A) Schalldruckpegel.

Das BVerwG hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sog. E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist.

Wer einen kranken oder verletzten Schwan auffindet, darf diesen zwar vorübergehend aufnehmen, aber nicht länger in Gewahrsam nehmen, um ihn gesund zu pflegen. Er muss ihn an einen Tierarzt, eine Auffangstation für Wild oder einen Jagdberechtigten, dem auch das Recht zur Aneignung von krankem Wild zusteht, zur Pflege übergeben.

Nach Beschluss des VG Berlin soll der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nochmals die Vereinbarkeit des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten mit europäischem Recht prüfen. Es bestehe Klärungsbedarf für sonstige Staatsangehörige.

Rechtsreferendare, die in Nordrhein-Westfalen seit 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, konnten juristische Erfolge in eigener Angelegenheit erstreiten. Sie erhalten vom Land eine Unterhaltsbeihilfe.

Wenn der Gesetzgeber für eine polizeiliche Maßnahme Beschränkungen festlege, seien diese von der Bundespolizei zu beachten und dürften nicht aus Zweckmäßigkeitserwägungen außer Kraft gesetzt werden. Da aber im Übrigen kein sachlicher Anlass für die Durchführung der Kontrolle bestanden habe, sei die Kontrolle der Kläger rechtswidrig gewesen.

Das Verwaltungsgericht Hannover erlaubt eine stationäre Versammlung auf der Fläche des alten Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Hannover, ordnet Beschränkungen an und gibt der Polizeidirektion die Möglichkeit, weitere Beschränkungen anzuordnen.

Ein Soldat muss für durch Brandstiftung verursachte Schäden an einem Dienstfahrzeug einstehen, wenn er dieses unerlaubt privat genutzt hat. Er habe vorsätzlich die ihm obliegenden Pflichten verletzt und hierdurch sei ein adäquat kausaler Schaden eingetreten, so das VG Berlin.

Die 7. Kammer des VG Hannover schließt sich der Rechtssprechung des VGH RLP und des Bayer. VGH, sowie sämtlicher anderer Verwaltungsgerichte an, die bislang zum Rundfunkbeitrag in der Sache entschieden haben, lässt jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen die Berufung an das OVG zu.