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Die Nachbarn eines freien Geländes hatten gegen so genannte "Harley Days" protestiert – ein Treffen von Motorradfahrern. Sie fühlten sich dadurch empfindlich gestört. Unter anderem monierten sie, dass die Veranstaltung an einem von drei Tagen, einem Samstag, sogar über die normale Ruhezeit von 22 Uhr hinaus dauern sollte. Die Richter gestatteten das zwar, erlegten jedoch den Verantwortlichen entsprechende Immissionsgrenzwerte auf. Gegenüber den ursprünglich vom Amt genehmigten Werten reduzierte sich dadurch der subjektiv wahrgenommene Lärm auf die Hälfte. Ein Erfolg für die Anlieger, denen aber im Urteil auch mitgeteilt wurde, manche Störungen müsse man in einer Großstadt als "sozialadäquat" hinnehmen.