Menschen, die in einer Großstadt wohnen, haben wie alle anderen auch selbstverständlich das Recht, vor übermäßigen Lärmbelästigungen geschützt zu werden. Doch zum Leben in einer Metropole gehört es nun mal dazu, dass gelegentlich Großereignisse ertragen werden müssen. An einer begrenzten Zahl von Wochenenden im Jahr sei den Anliegern so etwas zuzumuten, entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Justiz (Verwaltungsgericht Hamburg, Aktenzeichen 11 E 2320/07).

Die Nachbarn eines freien Geländes hatten gegen so genannte "Harley Days" protestiert – ein Treffen von Motorradfahrern. Sie fühlten sich dadurch empfindlich gestört. Unter anderem monierten sie, dass die Veranstaltung an einem von drei Tagen, einem Samstag, sogar über die normale Ruhezeit von 22 Uhr hinaus dauern sollte. Die Richter gestatteten das zwar, erlegten jedoch den Verantwortlichen entsprechende Immissionsgrenzwerte auf. Gegenüber den ursprünglich vom Amt genehmigten Werten reduzierte sich dadurch der subjektiv wahrgenommene Lärm auf die Hälfte. Ein Erfolg für die Anlieger, denen aber im Urteil auch mitgeteilt wurde, manche Störungen müsse man in einer Großstadt als "sozialadäquat" hinnehmen.
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