Das VG Köln hat entschieden, dass die Auslieferung einer mit Haftbefehl gesuchten und in den USA inhaftierten Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland auch zulässig ist, wenn ihrem Sohn wegen mehrfacher Brandstiftung in den USA eine Freiheitsstrafe droht.

Der Sachverhalt

Wegen zahlreicher Vermögensdelikte muss sich eine Mutter vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main verantworten. Im Jahr 2007 floh sie aus der Untersuchungshaft und lebte seitdem mit ihrem volljährigen Sohn in den USA. Vor Kurzem wurde sie dann auf Betreiben der deutschen Behörden in Los Angeles verhaftet. Was folgte, waren eine Serie von Brandstiftungen in Hollywood. Unter Tatverdacht stand ihr Sohn, der im Anschluss festgenommen wurde.

Die Mutter wendet sich nun gegen ein Auslieferungsersuchen der Bundesrepublik Deutschland. Sie befürchtet, im Fall ihrer Auslieferung ihren Sohn nicht wiedersehen zu können, da diesem in den USA eine lebenslange Freiheitsstrafe drohe.

Die Entscheidung


Das Gericht hat den Antrag abgelehnt. Die weitere Inhaftierung des Sohnes der Antragstellerin sei noch offen. Es stehe nicht einmal fest, ob gegen ihn in den USA ein Strafverfahren durchgeführt werde. Eine dauerhafte oder sogar lebenslange Trennung von ihrem Sohn stehe selbst bei einer Verurteilung nicht fest, weil in derartigen Fällen die Strafe gegebenenfalls auch in der Bundesrepublik Deutschland verbüßt werden könne. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass die Antragstellerin nach Abschluss ihres eigenen Strafverfahrens zum Besuch ihres Sohnes wieder in die USA einreisen könne.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Gericht:
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss 15.02.2012 - 5 L 151/12

VG
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