Drogenkonsum - Wer mit Speed im Blut erwischt wird, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Die Behauptung, dass sich Inhaltsstoffe von "Aspirin Complex" in Amphetamin umgewandelt hätten, blieb beim Richter ohne Wirkung.

Der Sachverhalt

Im vorliegenden Fall wurde in Folge einer Verkehrskontrolle im Dezember 2008 bei der Klägerin ein Urin- und Bluttest durchgeführt. Ein toxikologische Gutachten stellte Amphetamin-Konzentrationen in Blut und Urin fest und gelangte zum Ergebnis, dass sie Amphetamin konsumiert habe. Daraufhin entzog ihr der beklagte Landkreis die Fahrerlaubnis mit der Begründung, dass sie wegen der Einnahme von Amphetamin, einem Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei.

Hiergegen brachte die Klägerin vor, dass sie weder Amphetamin noch sonstige Betäubungsmittel konsumiert habe. Sie habe wegen einer Erkältung lediglich das Medikament "Aspirin Complex" eingenommen. Der darin enthaltene Wirkstoff Pseudoephedrin könne sich bei toxikologischen Analyseverfahren in Amphetamin umwandeln. Außerdem bezweifelte sie die ordnungsgemäße Durchführung der toxikologischen Begutachtung, wofür ihrer Ansicht nach insbesondere die geringe Menge festgestellten Amphetamins spreche.

Die Entscheidung

Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Nach dem Ergebnis des toxikologischen Gutachtens steht für die Richter vielmehr fest, dass die Klägerin das Betäubungsmittel Amphetamin konsumiert hat. Sie beziehen sich hierfür auf ergänzende Stellungnahmen des rechtsmedizinsichen Gutachters, in denen er nachvollziehbar dargelegt habe, dass eine Umwandlung von Pseudoephedrin in Amphetamin wissenschaftlich nicht nachgewiesen und eine künstliche Bildung von Amphetamin aufgrund der Molekülstruktur des Pseudoephedrins nicht möglich sei.

Die bei der Klägerin festgestellte geringe Amphetamin-Konzentration könne sich aus dem zeitlichen Abstand zwischen der Einnahme dieser Droge und der Blutentnahme erklären.

Gericht:
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10. August 2010 - 6 K 1332/09.NW

Rechtsindex, Verwaltungsgericht Neustadt
Ähnliche Urteile:

Fahrgäste benachrichtigten die Polizei wegen einer auffälligen Fahrweise des Busfahrers. Ein Drogenschnelltest ergab ein positives Ergebnis. Die BVG kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund. Der Busfahrer  klagte erfolglos gegen seine Kündigung. Urteil lesen

Das OVG Münster (Az. 16 B 1332/13) unterbreitete einen Vergleichsvorschlag im Rahmen eines Rechtsstreites über eine Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels wurde unter bestimmten Bedingungen wiederhergestellt. Urteil lesen

Ein Schüler kann nicht nur dann von der Schule ausgeschlossen werden, wenn er in der Schule illegale Drogen verkauft, sondern bereits dann, wenn er einen dahingehenden Anschein bewusst erweckt oder wenn er mit sogenannten "Legal Highs" handelt. Urteil lesen

Bielefeld/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer zwar Amphetamine konsumiert hat, aber unklar ist, ob die Drogen zur Fahruntüchtigkeit geführt haben, dann darf ihm die Fahrerlaubnis nicht vorläufig entzogen werden. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de