Das Schwurgericht des Landgerichts Mainz hat die Unterbringung einer 47-Jährigen in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik angeordnet, da sie aufgrund ihrer Erkrankung (paranoide Schizophrenie) ihren Ehemann mit fünf Messerstichen schwer verletzt hatte.

Was war geschehen?

Am Vormittag des 26. November 2011 attackierte die Angeklagte ihren Ehemann in der gemeinsamen Wohnung in Schwabenheim mit einem Küchenmesser. Die Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat krankheitsbedingt davon überzeugt, ihr Ehemann würde sie betrügen und ihr heimlich Drogen verabreichen.

Sie stach insgesamt fünfmal auf ihren Ehemann ein und traf dabei u.a. seine rechte Brust, wodurch er zu Boden sackte. Die Angeklagte ging aufgrund dessen davon aus, ihren Ehemann tödlich verletzt zu haben. Nachdem sie jedoch bemerkte, dass ihr Mann noch lebt, begann sie, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Sie verständigte zudem die Polizei, weswegen der Ehemann notoperiert und gerettet werden konnte.

Kammer des Landgerichts Mainz

Die Kammer des Landgerichts Mainz kam zu der Auffassung, dass die Angeklagte zwar versucht habe, ihren Ehemann mit den Messerstichen zu töten. Die Kammer ging jedoch davon aus, dass die Angeklagte von diesem Versuch zurückgetreten sei, da sie aktiv und freiwillig den Eintritt des Todes ihres Ehemanns durch das Absetzen eines Notrufs verhindert habe.

Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass jemand in dieser Fallkonstellation nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt werden darf. Die Kammer kam daher zur Auffassung, dass die Tat eine gefährliche Körperverletzung darstelle.

Eine Verurteilung der Angeklagten kam jedoch nicht in Frage, da sie zum Zeitpunkt der Tat an einer paranoiden Schizophrenie litt und deswegen schuldunfähig war. Aufgrund dessen ordnete die Kammer die Unterbringung der Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an.

Gericht:
Landgericht Mainz, 09.07.2015

LG Mainz
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