Der Sachverhalt
Im vorliegenden Fall entschlossen sich der Kläger und die schwer an Krebs erkrankte Versicherte nach 25-jähriger Beziehung zur Heirat. Nach Anmeldung der Ehe am 25.10.2013 fand die Trauung am 29.10.2013 in der gemeinsamen Wohnung des Klägers und der Versicherten statt, da diese bereits bettlägerig war.
Noch am Tage der Eheschließung wurde die Versicherte notfallmäßig stationär aufgenommen und verstarb letztlich 4 Tage später an der Krebserkrankung. Am 02.12.2013 beantragte der Kläger die Gewährung einer Witwerrente, welche von der Beklagten unter Verweis auf § 46 Abs. 2a SGB VI abgelehnt wurde.
Die Entscheidung
Nach § 46 Abs. 2a SGB VI haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Es sei, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
Die Kammer hat sich der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung diverser Landessozialgerichte angeschlossen, wonach auch die Behauptung einer reinen Liebesheirat die gesetzliche Vermutung nicht zu widerlegen vermag, und die Klage abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gericht:
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.2016 - S 6 R 2504/14
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:
Nur eine Woche dauerte die Ehe, dann verstarb der Mann an Krebs. Die Rentenversicherung sieht bei so kurzer Dauer meist wirtschaftliche Gründe und verweigert die Witwenrente. Wahre Liebe sei aber für die Eheschließung zur Überzeugung des Gerichts maßgebend gewesen. Urteil lesen
Eine neue Liebe, aber keine neue Eheschließung, weil noch das Scheidungsverfahren der ersten Ehe läuft. Der Partner erkrankt noch vor der erneuten Heirat an Krebs und stirbt 19 Tage nach der Eheschließung. Urteil lesen
Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden. Urteil lesen
Ein Anspruch auf Witwenrente bei einer Ehezeit unter einem Jahr besteht nur, wenn nicht die Annahme besteht, dass die Eheschließung allein oder überwiegend aus Gründen der Hinterbliebenenversorgung erfolgt ist. Urteil lesen