OLG Frankfurt, Az.: 16 U 143/02

Das Szenario: Weißer Strand, Palmen, gutes Essen und eine schöne Hotelanlage auf Kuba. Ein Idyll – wenn da nicht die Nackten wären. So wunderte sich ein Ehepaar in seinem vermeintlichen Traumurlaub nicht nur über viele unbedeckt herumlaufende Mitferiengäste, sondern fühlte sich durch deren Anwesenheit belästigt.

Dies führte letztendlich sogar zur Abreise der Urlauber, FKK hatten sie schließlich nicht gebucht. Zuhause angekommen, zog das Paar verärgert gegen den Reiseveranstalter vor Gericht und bekam eine erhebliche Reisepreisminderung von 20 Prozent zugesprochen. Ist aus den Reiseunterlagen nicht ersichtlich, dass es sich um Anlagen handelt, in denen Reisende ihre Affinität zur Nacktheit frei ausleben können, müssen andere Urlauber diesen Umstand nicht hinnehmen. Vor allem die Tatsache, dass man diesem Anblick in der Abgeschlossenheit von Hotelanlagen nicht entgehen kann, führt zu großen Unannehmlichkeiten, verstehen ARAG Experten.

Quelle: ARAG
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