In dieser kleinen Geschichte geht es um einen Rentner, der sein gestohlenes Fahrrad seiner Versicherung meldete, aber kurzerhand seinen Kaufbeleg von 1.300 auf 1.900 abänderte, indem er aus der 3 eine 9 machte… Ein Drama in drei Akten.

Erster Akt

Rentner R kauft sich ein E-Bike für 1.300 EUR. Die Freude währt aber nur kurz, weil es schon wenig später gestohlen wird. "Nicht so schlimm", denkt sich R, "ich habe ja eine Hausratversicherung, die das abdeckt."

"Aber: Eigentlich sind 1.300 EUR ja etwas wenig, etwas Geld könnte ich gerade gut gebrauchen." R nimmt sich deshalb den Kaufbeleg und schließt den oberen Halbkreis der "3". Mit dieser Quittung erstattet er nun Anzeige bei der Polizei und meldet den Diebstahl der Versicherung.

Als Kaufpreis gibt er bei der Polizei und der Versicherung jeweils 1.900 EUR an. Ganz stolz auf seine schlaue Idee wartet R also zu Hause auf die Zahlung der Versicherung.

Die bleibt aber aus. Denn an R ist kein Zeichner verloren gegangen, und der Versicherung fällt deshalb auf, dass die "9" auf dem Kaufbeleg irgendwie seltsam aussieht. Sie fordert deshalb eine Durchschrift des Kaufbelegs vom Fahrradhändler an - und zahlt natürlich nicht.

Zweiter Akt

"Kein E-Bike mehr und auch kein Geld, das kann ja nicht richtig sein", denkt sich R und wendet sich an seinen Anwalt. Und mit dessen Hilfe verklagt er nun die Versicherung ... und zwar auf Zahlung von 1.300! EUR.

In die Klageschrift schreibt der Anwalt dazu, dass die Versicherung sich auf einen Leistungsausschluss berufen habe. Das sei aber unzutreffend, weil R niemals einen anderen Betrag als 1.300 EUR angegeben habe. Nichtsahnend stellt das Gericht die Klage also der Versicherung zu.

Und die legt mit der Klageerwiderung die Durchschrift des originalen Kaufbelegs, den verfälschten Kaufbeleg, die Strafanzeige und die Schadensmeldung vor. Auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts auf nimmt R die Klage zurück.

Dritter Akt

R ist aber leider an einen Richter geraten, der sich gar nicht so gerne verar***** lässt, und der die Akte deshalb zur Staatsanwaltschaft schickt. Die bietet R eine Einstellung gegen Zahlung von 600 EUR an. Aber der ist sich keiner Schuld bewusst und lehnt ab.

Also beantragt die StA wegen versuchten Betruges in zwei Fällen einen Strafbefehl über 40 Tagessätze, den das Amtsgericht erlässt. Weil R sich unschuldig verfolgt fühlt, legt er dagegen Einspruch ein.

Um Ausreden nicht verlegen, fällt ihm nämlich ein, dass ihm „das mit den verschiedenen Beträgen“ gar nicht bewusst gewesen sei. Nun wundert sich die Richterin, weil die Versicherung ihm das ja geschrieben habe und das Gegenteil auch quasi in der Klageschrift stehe.

Schließlich fällt auch R nichts mehr ein und er nimmt den Einspruch zurück.

Ergebnis

Kein E-Bike, keine 1.900 EUR und keine 1.300 EUR. Stattdessen 1.600 EUR Strafe, die Kosten eines Strafverfahren und (vermutlich) die Kosten eines Zivilprozesses.

Quelle dieser Geschichte:
https://twitter.com/_windau

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