Ein Unternehmen stellt Kunden, die ihren Vertrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen, bis zu 90 Prozent des vertraglichen Entgelts als Wertersatz in Rechnung, sollten sie ihren Widerruf nicht zurücknehmen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage auf Unterlassung eingereicht.

Das Unternehmen betreibt eine Internetplattform, auf der Foto-Chiffreanzeigen zur Vermittlung von Models an Agenturen, Fotografen oder Filmemacher veröffentlicht werden. Interessenten werden zu kostenlosen Castings eingeladen, die meist in Hotels stattfinden.

Bevor Fotoaufnahmen der Casting-Teilnehmer gemacht werden, sollen diese einen Werbe- und Anzeigenauftrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abschließen. Dafür werden bis zu 498 Euro fällig. Der Verbraucherzentrale Hamburg liegt die Beschwerde einer Verbraucherin vor, die den Vertrag fristgerecht widerrufen hatte, worauf ihr schriftlich empfohlen wurde, den Widerruf zurückzunehmen.

Ansonsten müsse ein Wertersatz in Höhe von 448,20 Euro für die bereits geleisteten Aufwendungen des Unternehmens geltend gemacht werden. Es handele sich um Kosten für Visagistin, Fotosession, Vertrags-bearbeitung sowie Aufbereitung der Fotografien durch eine Fremdfirma.

Ein Wertersatzanspruch besteht aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg nicht. Unabhängig davon stehe die Höhe des geforderten Betrags für ein kurzes und unaufwändiges Fotoshooting in keinerlei Verhältnis. Betroffene sollten der Forderung des Unternehmens nachweisbar widersprechen, also am besten schriftlich per Einschreiben", rät die Verbraucherzentrale.

Grundsätzlich gilt: Verlangt eine Agentur Geld, bevor überhaupt ein Auftrag zustande gekommen ist, sollten Verbraucher misstrauisch werden. Seriöse Casting-Agenturen verlangen keine Bezahlung vorab.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
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