Wer mit E-Bike, Pedelec oder Tandem per Bus und Bahn reisen möchte, muss Mitnahmebedingungen studieren - wenn er nicht in Nordrhein-Westfalen lebt. Dort können Fahrgäste ab dem 1. April 2014 sogenannte Pedelecs und E-Bikes in Bussen und Bahnen mitnehmen.

In Nahverkehrszügen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten, wie beispielsweise Tandems.

Die neuen Beförderungsbedingungen für NRW finden Sie im Downloadbereich des Kompetenzcenters Marketing NRW bei der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH auf der Website http://www.kcm-nrw.de/ .

Bundesweite Regeln? Erst recherchieren, dann starten! So weit wie NRW sind andere Bundesländer noch nicht. Dort gelten zum Teil noch Bedingungen, die älter sind als die immer beliebter werdenden Pedelecs. Damit niemand am Bahnhof oder Busbahnhof strandet, lohnt daher ein Blick in die Beförderungsbedingungen. So gibt es bei einigen Verkehrsverbünden zeitliche Einschränkungen zu Zeiten des Berufsverkehrs. Wer beispielsweise in München in den Sperrzeiten erwischt wird, muss 40 Euro zahlen. In einigen Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenlos möglich. So wie im Saarland und in Rheinland-Pfalz: Hier darf man sein Rad ab neun Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig in den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn mitnehmen.

So funktioniert die Fahrradmitnahme in ausgewählten Regionen:

Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV): Grundsätzlich ist die Fahrradmitnahme in RMV-Verkehrsmitteln kostenlos. Fahrräder mit elektrischen Hilfsmotoren (Pedelecs) sind erlaubt, solange keine Zulassung erforderlich ist. Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder, Tandems sowie Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb, wenn sie nicht unter die EU Richtlinie 2002/24/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen (Pedelecs). Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung, hierzu zählen auch Elektromobile und Elektroscooter, sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist. Tandems, dreirädrige Fahrräder, Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel mit Hilfsmotor, Mofas sowie Fahrräder zum Lastentransport und Anhänger sind von der Beförderung ausgeschlossen (ausgenommen Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor, z. B. Pedelecs).

Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) In der S-Bahn ist die Mitnahme von einsitzigen Fahrrädern und Tandems gestattet; in die U-Bahn dürfen keine Tandems mitgenommen werden. Ob E-Bikes oder Pedelecs erlaubt sind, ergibt sich aus den Beförderungsbedingungen nicht. Es gibt zeitliche Einschränkungen: Montags bis freitags (ausgenommen feiertags) von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Während der Schulferien in Bayern ist montags bis freitags (ausgenommen feiertags) die Mitnahme von Fahrrädern in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr nicht gestattet.

Großraum Verkehr Hannover (GVH) Die Mitnahme von Tandems ist laut den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen nicht erlaubt. Liegefahrräder oder Fahrräder mit Anhängern werden nicht befördert.

Hamburg (HVV) Das Fahrrad kann man in den U-, S-, A-Bahnen und auf vielen Buslinien kostenlos montags bis freitags vor 6 Uhr, von 9-16 Uhr und ab 18 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig mitnehmen. In den übrigen Zeiten (Hauptverkehrszeiten) können keine Fahrräder mitgenommen werden. Auf den Hafenfähren ist die Mitnahme an allen Tagen uneingeschränkt möglich.

Ein Beitrag der ARAG SE
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