Die Landesregierung wird einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, mit dem die Stu­diengebühren in Niedersachsen zum Wintersemester 2014/2015 abgeschafft werden. Das hat das Kabinett am 01.10.2013 in Hannover beschlossen.

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbei­träge" erhalten künftig wieder alle Studierenden in Niedersachsen einen beitragsfreien Zu­gang zu einem Hochschulstudium. Mehr junge Menschen als bislang werden danach unab­hängig vom Bildungshintergrund und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern studieren können.

Das Land ersetzt die Einnahmen, die den Hochschulen wegen der Abschaffung der Studien­gebühren entfallen, dauerhaft und in voller Höhe aus dem Landeshaushalt. Deshalb werden gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel eingeführt. Diese Studienqualitätsmittel werden dynamisch an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst. Mit steigenden Studie­rendenzahlen hat eine Hochschule mehr Geld zur Verfügung, mit sinkenden Studierenden­zahlen weniger Geld. Diese Mittel dürfen nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern. Die Studierenden können zu­dem mitbestimmen, wie die Mittel verwendet werden.

Zeitgleich mit der Abschaffung der Studienbeiträge verbessert Niedersachsen auch die Be­dingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern und nicht wie bisher schon nach vier Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen. Mit der Neuregelung müssen Langzeitstudierende zu­dem pro Semester nur noch 500 Euro entrichten. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch hoch­schulbezogene Gremientätigkeiten und die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte bei der Frage berücksichtigt werden, ab wann Langzeitstudiengebühren zu zahlen sind.

Quelle: Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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