Das LG Berlin hat gegen die Axel Springer AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, weil das Unternehmen Kunden, die gekündigt hatten, trotz eines Urteils weiterhin anschrieben und um Rückruf aufforderten.

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, hat das Landgericht Berlin gegen die Axel Springer AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, das dem Berliner Haushalt zu Gute kommt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte beantragt, gegen das Unternehmen ein Ordnungsgeld festzusetzen, da Kunden, die ihr Zeitschriftenabonnement gekündigt hatten, trotz Gerichtsurteils weiterhin mit der Aufforderung angeschrieben wurden, zurückzurufen, weil noch eine Frage aufgetreten sei. Im Verlauf des Gesprächs wurde ihnen jedoch die Fortsetzung ihres Abos nahegelegt.

"Das Gerichtsurteil schien Axel Springer wenig zu kümmern, viele Abonnenten wurden einfach weiter bequatscht", so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. So sollte Herr B. aus O. zurückrufen, um noch offene Fragen zur Beendigung seines Abos zu klären, beim Gespräch wurde jedoch die Fortsetzung des Abonnements beworben.

Frau M. aus Hamburg meldete sich im Auftrag eines Ex-Kunden wegen Abwicklungsfragen beim Verlagshaus; tatsächlich wollte man ihr aber stellvertretend ein neues Abonnement für die "Bild am Sonntag" verkaufen. Herrn K. aus D. wurde bei seinem Rückruf die Fortsetzung seines gekündigten Abos mit angeblich besseren Bezugsbedingungen angeboten. "Wir hoffen, dass nun endlich Schluss ist mit diesen Verkaufsgesprächen", sagt Castelló.

Die Verbraucherzentrale hatte die Axel Springer AG mit den Vorwürfen von Betroffenen konfrontiert. Doch das Unternehmen behauptete, es sei in den Telefongesprächen ja auch um die für die Abwicklung der Kündigung notwendige Abstimmung des Schlussdatums gegangen.

Das Landgericht Berlin sah den Sachverhalt anders: "Fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen die im Urteil enthaltene Unterlassungsverpflichtung", bescheinigten die Berliner Richter dem Verlag und "vorsätzliches, mindestens aber grob fahrlässiges" Verhalten. Wegen des "erheblichen wirtschaftlichen Interesses" an der verbotenen Werbestrategie sei ein hohes Ordnungsgeld angemessen. Es müsse eine abschreckende Wirkung haben, damit die Axel Springer AG nicht ermutigt werde, erneut dem Urteil des Landgerichts Berlin zuwider zu handeln.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
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