Offenbar erhalten insbesondere Insolvenzschuldner fiktive Kostenrechnungen eines "Zentralen Registergerichts Kassel", die für den Laien von echten Gerichtskostenrechnungen nicht zu unterscheiden sind. Ein zentrales Registergericht Kassel existiert nicht.

Nach Informationen des OLG Celle verdichten sich die Hinweise, dass bundesweit gefälschte Gerichtskostenrechnungen in betrügerische Absicht versandt werden. Die Kostenrechnungen erhalten den Hinweis, dass dort ein Antrag auf Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz eingegangen sei. Der festgesetzte Betrag (79 €) sei innerhalb einer Woche mithilfe eines vorbereiteten Überweisungsträger zu begleichen.

Ein zentrales Registergericht Kassel existiert nicht. Die in der Kostenrechnung angegebene Telefonnummer ist nicht vergeben. Betroffene Empfänger werden gebeten, diesen Betrag nicht zu bezahlen und sich stattdessen an ihre örtliche Polizeidienststelle zu wenden. Nach unserem Kenntnisstand hat die Staatsanwaltschaft Kassel federführend die Ermittlungen aufgenommen.

Der Sprecher des Oberlandesgerichts Celle, Richter am Oberlandesgericht Dr. Wettich, empfiehlt: "Wenn Empfänger von Gerichtskostenrechnungen Zweifel an der Echtheit des Schreibens haben oder wenn ihnen irgendetwas an dem Schreiben merkwürdig vorkommt, sollten sie sich an ihren im Insolvenzverfahren bestellten Treuhänder wenden oder bei dem angegebenen Gericht nachfragen. Dabei sollten sie jedoch die Telefonnummer des Gerichts dem Telefonbuch oder dem Internet entnehmen."

OLG Celle
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