Dank der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes gibt es heute eine Vielzahl von Anbietern. Einige rechnen nicht selbst ab, andere Telefongesellschaften versenden eigene Rechnungen. Aber Vorsicht: Abrechnungsfehler kommen durchaus vor, auch bei den großen Anbietern.

Dank der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes gibt es heute eine Vielzahl von Anbietern. Einige rechnen nicht selbst ab; die anfallenden Beträge erscheinen stattdessen auf den Rechnungen der Deutschen Telekom. Andere Telefongesellschaften versenden eigene Rechnungen; auch die Mobilfunkprovider rechnen selbst ab.

Mit mehreren Anbietern und Rechnungen verliert der Kunde leicht den Überblick. Aber Vorsicht: Abrechnungsfehler kommen durchaus vor, auch bei den großen Anbietern.

  • Tarifwechsel gehen bei manchen Anbietern versehentlich unter. Wer eine Änderung an den Vertragsbedingungen veranlasst hat, sollte sich diese, wenn möglich, schriftlich bestätigen lassen und auf der jeweils nächsten Rechnung überprüfen, ob auch nach den neuen Konditionen abgerechnet wurde.
  • Bundeseinheitliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, werden manchmal nicht berücksichtigt. Dadurch können laut ARAG Experten vermeintlich günstige Gespräche richtig ins Geld gehen. Man sollte daher überprüfen, ob Telefonate auch wirklich zum günstigen Feiertagstarif abgerechnet wurden.
  • Einige Telefongesellschaften schaffen es nicht, während eines Gesprächs einen Tarifwechsel vorzunehmen. Das kann ein Nachteil sein, wenn man ein Telefonat kurz vor Ende der teueren Hauptzeit beginnt und dieses ohne Unterbrechung in der preiswerteren Nebenzeit fortsetzt.
  • Zusatzleistungen werden oft falsch berechnet. Beispiel: Bei bestimmten ISDN-Tarifen ist eine T-Net-Box kostenlos erhältlich. Dennoch wird manchmal versehentlich eine monatliche Grundgebühr erhoben, so die ARAG Experten.
  • Internationale Freecall-Nummern mit der Vorwahl 00800 sind kostenlos. Einige Anbieter berechnen diese trotzdem, teilweise sogar zum Auslandstarif. Dies ist nach Angabe der ARAG Experten nicht mit dem deutschen Telekommunikationsgesetz vereinbar, so dass das Recht auf eine Erstattung der Kosten besteht.
  • Manche Anbieter berechnen auch Verbindungen, die gar nicht zustande gekommen sind. Auch hiergegen sollten Sie gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
  • Einige Call-by-Call-Provider sind sowohl ohne Anmeldung - bei Abrechnung über die Telekom - als auch mit Anmeldung - bei eigener Rechnungsstellung - nutzbar. Vorsicht, damit die  Gespräche nicht doppelt, d.h. auf der Telekom-Rechnung und auf einer eigenen Abrechnung des jeweiligen Netzbetreibers, abgerechnet werden. ARAG Experten raten dringend zum  Abgleich der Rechnungen.
  • Wenn der Eindruck besteht, dass der Anbieter Gesprächslängen falsch berechnet, sollte der Telefonkunde stichprobenartig aufschreiben, wie lange tatsächlich in einem bestimmten Fall telefoniert wurde, raten die ARAG Experten. Dann lässt sich der zuviel bezahlte Betrag gegebenenfalls zurückfordern.

Teil 2: Abrechnungsfehler
Teil 3: Kündigung

Quelle: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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