Mietrecht: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs stellen unpünktliche Mietzahlungen einen Grund zur (fristlosen) Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter dar. Dabei ist es unerheblich, ob die Grundmiete oder lediglich die Betriebskostenvorauszahlungen unpünktlich gezahlt werden - betont Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse.

Nach den meisten Mietverträgen muss die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein. Fehlt dort eine entsprechende Vereinbarung, ergibt sich dieser Zahlungstermin aus Paragraf 556b des Bürgerlichen Gesetzbuches. Lässt der Mieter ohne gerechtfertigten Grund diese Zahlungsfrist außer acht, so ist die Mietzahlung unpünktlich - sagt Verena Tiemann.

Einer möglichen Kündigung muss allerdings stets eine Abmahnung vorausgehen, in der dem Mieter die Beendigung des Mietvertrages angedroht wird, falls er sein vertragswidriges Zahlungsverhalten nicht abstellt.

Doch wie lange gilt die Wirksamkeit einer solchen Abmahnung, wenn der Mieter zwischenzeitlich zahlt und dann wieder nicht? Das Landgericht Berlin musste sich mit der Frage befassen, ob eine solche Abmahnung "verbraucht" sein kann, wenn der Mieter danach über einen längeren Zeitraum pünktlich die Miete zahlt und der Vermieter bei einem weiteren Verstoß sofort kündigt.
Hier schlugen sich die Richter auf die Seite des Mieters. Eine Kündigung müsse demnach immer in engerem zeitlichem Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Abmahnung erfolgen. In diesem Fall hätte der Vermieter erst nach erneuter fruchtloser Abmahnung kündigen dürfen, warnt Verena Tiemann. (LG Berlin, Urteil vom 27.03.2008, Az. 62 S 412/07).
Ähnliche Urteile:

Eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters darf erfolgen, ohne dass die für eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB erforderlichen Mietrückstände erreicht sein müssen. Urteil lesen

Mietzahlung - Nach vielen typischen Vertragsklauseln in Mietverträgen muss die Miete im Voraus gezahlt werden, spätestens bis zum dritten Werktag im Monat. Bei dieser Frist ist der Samstag kein Werktag und zählt nicht mit. Urteil lesen

Ein Vermieter hat das Recht, einem Mietinteressenten Fragen über eine eventuelle finanzielle Schieflage zu stellen. Dieser muss dazu zwar keine Angaben machen, allerdings dann in der Regel mit einer Absage rechnen. Geht der Wohnungssuchende jedoch auf die Frage ein, so muss er auch wahrheitsgetreu antworten. Urteil lesen

Im vergangenen Jahr war einiges los in Deutschlands Gerichtsälen. Es gab zahlreiche wegweisende Urteile. Einige muten allerdings auch kurios an oder rufen sogar Kopfschütteln und Unverständnis hervor. Die interessantesten rechtswirksamen Urteile aus 2012, die Mieter, Vermieter und Hauseigentümer betreffen. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de