Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht ohne weiteres verpflichtet, seine nahen Familienangehörigen bei der Nutzung des Anschlusses zu kontrollieren. Diese Pflicht hat er nur, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zur Rechtsverletzung missbraucht werden könnte.
Damit muss der Anschlussinhaber nicht für illegal im Internet zur Verfügung gestellte Musikdateien gerade stehen, wie die Deutsche Anwaltauskunft unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2007 (AZ: 11 W 58/07) mitteilt.
Der klagende Musikverlag hatte behauptet, dass über den Internetanschluss des Beklagten fast 30 Audiodateien illegal im Internet verfügbar gemacht worden seien (so genanntes Filesharing). An einigen dieser Musikdateien hält der Musikverlag die ausschließlichen Verwertungsrechte, weshalb er den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen hat. Der Beklagte hatte sich damit verteidigt, weder er noch seine Ehefrau oder seine vier Kinder im Alter von 17 bis 18 Jahren, die Zugang zu seinem Computer haben, hätten den Verstoß begangen.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass sich nicht feststellen lasse, dass der Beklagte das verbotene Filesharing selbst vorgenommen habe. Aufgrund der vorliegenden Indizien sei zwar nahe liegend, dass die Urheberrechtsverletzung durch eines seiner Familienmitglieder begangen worden sei. Hierfür müsse der Beklagte aber nicht einstehen. Den Inhaber eines Internetanschlusses, der den PC dritten Personen zur Nutzung überlasse, treffe nur dann die Pflicht, die Nutzer zu instruieren und zu überwachen, wenn konkrete Anhaltspunkte der missbräuchlichen Verwendung vorliegen. Solche Anhaltspunkte bestünden grundsätzlich nicht, solange keine früheren Verletzungen dieser Art oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt seien. Der Anschlussinhaber habe auch nicht bereits deshalb Anlass zur Überwachung, weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet werde.
Gerade im Bereich des Internets lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke. Im Zweifel sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Anwältinnen und Anwälte in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de
Keine Überwachungspflicht für Internetanschlussinhaber
- Oberlandesgericht Frankfurt
- Kategorie: Internetrecht
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