Kostenloses Sicherheitspaket - Unternehmen dürfen Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen.

Der Sachverhalt

Ein Internetdienstleister hat Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Die oftmals geschickt angebrachten Angebote sind schnell angeklickt, aber das Kleingedruckte wird genauso schnell vom Kunde übersehen. Aus diesem kleinen Hinweis geht aber hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratisangebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Probezeit kündigt. Nach Ablauf der Freimonate muss der Kunde 4,99 Euro im Monat bezahlen. Standardmäßig war das Sicherheitspaket bereits im Warenkorb aufgeführt und der Kunde musste dies selbst aus der Bestellung löschen, wenn er es nicht wollte.

Ein betroffener Kunde berichtet Rechtsindex über seine Erfahrung:

Als ich vor kurzem meine Rechnungen des Internetdienstleister überprüft habe fiel mir auf, dass mir schon seit geraumer Zeit für diesen kostenfreien Service 4,99 € abgezogen werden. Nach Rücksprache mit der Hotline wurde mit mitgeteilt, ich hätte damals bei der Bestellung sehen können, dass das Angebot nach 6 Monaten kostenpflichtig wird. Selbst nach Durchsicht der mir vorliegenden Unterlagen konnte ich nichts davon nachlesen. Eine Erstattung wurde mir verweigert.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vertrat die Auffassung, dass der Anbieter dem Kunden hier keine Vergünstigung gewährt. Vielmehr diene er ihm eine Art Probeabonnement an. Dieser Auffassung hat sich das Landgericht Koblenz angeschlossen.

Die Entscheidung

Die Angebote sind irreführend, so die Richter des LG Koblenz. Es sei recht einfach, die Kosten so darzustellen, dass eine unbedachte Bestellung ausgeschlossen ist. "Wenn man das so machen kann, dann sollte man es auch tun" erklärten die Richter in der mündlichen Verhandlung gegen den Internetdienstleister

Gericht:
LG Koblenz vom 18.05.2010 (1 HK O 85/09) - nicht rechtskräftig

Rechtsindex (ka)
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