Nürnberg (D-AH) - Erscheint die Frau eines seit langem in Trennung lebenden Paares trotz Androhung eines Zwangsgeldes nicht zum offiziellen Trennungstermin vor Gericht, kann die Ehe auch ohne ihre persönliche Anhörung rechtskräftig geschieden werden.

Voraussetzung dafür ist aber nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid (Az. 5 F 650/07), dass das Gericht auch ohne diese Anhörung eine genügend sichere Grundlage für die Entscheidung über das Ehescheidungsgesuch hat.

Der Sachverhalt:

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war das bei einem iranischen Ehemann und seiner deutschen Frau der Fall. Beide lebten nach ihrer Eheschließung zunächst knapp drei Jahre zusammen in Deutschland, gingen dann aber nach dem Auszug des Mannes aus der gemeinsamen Wohnung ihre eigenen Wege. Wobei der Mann längere Zeit in den Iran verschwand, was die Frau zum Anlass für einen eigenen Scheidungsantrag nahm. Den sie dann allerdings wieder zurückzog, als ihr die Prozesskostenbeihilfe dafür verweigert wurde. Woraufhin schließlich der Mann die Initiative ergriff und nunmehr seinerseits die Ehe als endgültig gescheitert darstellte und die weitere Lebensgemeinschaft kategorisch ablehnte.

Gericht: Alle Voraussetzungen für rechtmäßige Trennung gegeben

Dem konnte sich das Gericht nur noch anschließen. "Zwischen beiden Parteien besteht längst eine unüberwindliche räumliche und soziale Distanz, wobei die Trennungszeit von mehr als 2 Jahren nahezu an die Dauer des einstigen ehelichen Zusammenlebens herankommt", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Im Übrigen habe die Ehefrau durch die Einleitung des vormaligen Scheidungsverfahrens selbst nachdrücklich zum Ausdruck gebracht, nicht mehr an der Ehe festhalten zu wollen. Seitdem haben sich die Fronten nur noch verhärtet und man könne das jetzige Verfahren nicht lediglich wegen der mangelnden Mitwirkung der Frau scheitern lassen.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline
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