Das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 15. Mai 2014 - Az. 12 U 112/11 - noch nicht rechtskräftig) verurteilte jetzt die Versicherungsgesellschaft Clerical Medical zum Schadenersatz. Rund 22.000 € erhält die geschädigte Anlegerin danach zurück.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

8,5% Rendite im Jahr sollte eine Anlegerin durchschnittlich mit zwei im Jahr 2002 abgeschossenen Versicherungspolicen des Anbieters Clerical Medical erzielen. In der Realität kam alles ganz anders. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 15. Mai 2014 - Az. 12 U 112/11 - nicht rechtskräftig) verurteilte jetzt die Versicherungsgesellschaft zum Schadenersatz. Rund 22.000 € erhält die geschädigte Anlegerin danach zurück.

Euro-Wealth Plan von Anfang an zum Scheitern verurteilt

Eine sichere zusätzliche private Altersvorsorge sollte der Euro-Wealth Plan bieten. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 8,5% sollte der zur Finanzierung einer Einmalanlage in eine Versicherungspolice von Clerical Medical aufgenommene Kredit von 20.000 € getilgt werden und die Anlegerin aus einem weiteren Vertrag nach 25 Jahren eine monatliche Auszahlung von 1.000 € erhalten. Doch der Plan ging schief. Die allen Berechnungen zu Grunde gelegte langfristig im Durchschnitt zu erwartende Rendite von 8,5% war viel zu hoch angesetzt und wurde nie erzielt. Damit war das gesamte Modell von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Für die Anlegerin eine fatale Situation, denn den Kredit über 20.000 € musste sie aus eigenen Mitteln bedienen, die ihr nach 25 Jahren versprochene "Zusatzrente" war nicht mehr zu erwarten.

Clerical Medical warb mit unrealistischer Rendite

Vier Jahre und durch zwei Instanzen kämpfte Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus der Kanzlei Nittel für die Anlegerin. Anders als das Landgericht Darmstadt, das die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte, kam das OLG Frankfurt zu dem Schluss, dass Clerical Medical seine Aufklärungspflichten verletzt hat. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass Clerical Medical selbst davon ausgegangen ist, dass lediglich 6% Durchschnittsrendite zu erwarten seien und die den Berechnungen zu Grunde gelegte Rendite von 8,5% damit völlig unrealistisch war. Das OLG findet dementsprechend deutliche Worte: Werden konkrete Aussagen über eine zu erwartende Wertentwicklung gemacht, müssen diese ein realistisches Bild vermitteln; zeichnet sich bereits bei Vertragsschluss ab, dass diese Werte tatsächlich nicht erreicht werden können, ist der Interessent hierüber aufzuklären. An einer solchen Aufklärung fehlt es.

Leere Kasse statt lebenslanger Rente

Für das OLG Frankfurt steht darüber hinaus fest, dass die bei Clerical Medical abgeschlossenen Policen unter Zugrundelegung einer Durchschnittsrendite von 6% die mit dem Euro-Wealth Plan versprochenen wirtschaftlichen Ergebnisse nicht zu erzielen waren. Die eingeplante zusätzliche private Altersvorsorge wäre nach Erreichen des 71. Lebensjahres nicht mehr gezahlt worden.

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/werbung-mit-unrealistischen-renditeerwartungen-clerical-medical-unterliegt-vor-dem-olg-frankfurt.html

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