BGH-Urteil: Unzulässige Kündigungsbeschränkung bei 30- oder gar 40-jähriger Vertragsdauer für Multi Advisor Fund Anleger.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Anleger, die sich an einem Multi Advisor Fund beteiligt und eine Vertragsdauer von 30 oder gar 40 Jahren gewählt haben, können ihre Beteiligung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 22. Mai 2012 (II ZR 205/10) für einen Fall mit 30-jähriger Vertragsbindung entschieden. Der BGH folgte damit der Argumentation des Landgerichts Berlin, das in der langen Vertragslaufzeit wegen des damit verbundenen unüberschaubaren Haftungsrisikos eine unzulässige Kündigungsbeschränkung gesehen hatte.

Für Anleger der Multi Advisor Funds, die bei Zeichnung eine 30 oder 40-jährige Vertragslaufzeit vereinbart haben, besteht damit die Möglichkeit, sich durch Kündigung von der Beteiligung und den künftigen Zahlungsverpflichtungen zu lösen.

Mathias Nittel, Rechtsanwalt

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