Das Erlanger Ökoenergieunternehmen Solar Millennium musste Ende des Jahres 2011 seine Insolvenz beim Amtsgericht Fürth anmelden.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Diesen Insolvenzantrag begründet Solar Millennium damit, dass Verhandlungen mit Investoren für das Solarkraftwerk Ibersol in Spanien nicht erfolgreich geführt und ein wichtiger Vertrag über den Verkauf von US-Projekten nicht abgeschlossen werden konnte. Zum Insolvenzverwalter der Firma Solar Millennium wurde Volker Böhm bestellt.

Von der Insolvenz des Unternehmens Solar Millennium sind vor allem rund 16 000 Kleinanleger – Inhaber von Anleihen - und nochmals die gleiche Anzahl an Kleinaktionären betroffen. Diese hatten sich an der Firma Solar Millennium vor allem aus ökologischen Gesichtspunkten und dem Gedanken der Nachhaltigkeit beteiligt, da der Schwerpunkt der Tätigkeit von Solar Millennium in der Entwicklung, Finanzierung und dem Bau von Solarkraftwerken liegt. Durch die Insolvenz von Solar Millennium haben diese nun allerdings den Totalverlust ihres investierten Kapitals zu befürchten!

Derzeit steht die Rückzahlung von fünf Anleihen im Wert von rund 200 Mio. € noch aus, wobei fraglich ist, welcher Betrag an die Gläubiger zurückgeführt werden kann. Auch der Aktienkurs von Solar Millennium ist kräftig eingebrochen und liegt nunmehr bei weniger als 0,50 €, obwohl dieser einstmals 40 € betrug. Vor allem Aktionäre sind doppelt benachteiligt, da die anderen Gläubiger vorrangig aus der Insolvenzmasse befriedigt werden, für Aktionäre von Solar Millennium also nur noch etwas bleibt, wenn alle anderen Gläubiger zu 100 % befriedigt wurden.

Geschädigte Anleger von Solar Millennium sollten nun zuallererst ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, denn auch wenn ein Totalverlust zu befürchten ist, können während des Insolvenzverfahrens Gelder auftauchen, die zur Befriedigung der Anleger verwendet werden können. Weiterhin ist ihnen zu raten, sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater überprüfen zu lassen. Liegen solche aufgrund einer Falschberatung vor, sind die Banken nämlich zur Rückabwicklung verpflichtet.

Oftmals wurde den Anlegern eine Investition in das Unternehmen Solar Millennium aufgrund des ökologischen Gedankens empfohlen, auf die erheblichen Risiken, wie das sich nun möglicherweise realisierende Totalverlustrisiko, wurde hierbei nicht eingegangen. Dies stellt eine Falschberatung dar, da die Anleger ordnungsgemäß anlage- und anlegergerecht beraten werden müssen, was in einem solchen Fall aber nicht vorliegt. Weiterhin können Schadensersatzansprüche bestehen, wenn Banken dem Anleger Provisionen verschwiegen haben, die sie für die Vermittlung der Anteile an Solar Millennium erhalten haben.

Geschädigte Anleger von Solar Millennium sollten allerdings nicht länger warten, sondern umgehend handeln und anwaltlichen Rat einholen, da die Ansprüche jederzeit verjähren können und der Verjährungseintritt die Durchsetzbarkeit der Ansprüche hindert.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.


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