Nach schweren Zeiten kommt meist Licht am Ende des Tunnels. Für die Anleger des HCI Exclusiv Schiffsfonds 2, die schon lange auf prospektgemäße Ausschüttungen verzichten müssen, scheint dies nicht zu gelten.

Ihre Treuhänderin, die HCI Treuhand hat die Gesellschafter des Fonds HCI Exclusiv Schiffsfonds 2 über die drohende Insolvenz der zum Fonds gehörenden Schiffsgesellschaft MS "Winona" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. Reederei KG informiert. Doch damit nicht genug: Auch die anderen drei Fondschiffe haben Probleme.

MS "Winona" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. Reederei KG
MarChaser Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG
Beluga Shipping GmbH & Co. KG MS "Margaretha Green"
MS "Bulk Europe" GmbH & Co. KG

Ausschüttungen sind nicht mehr zu erwarten

Vor dem Hintergrund der nachhaltig schlechten Situation auf den Chartermärkten ist eine Besserung der Einnahmesituation der Fonds nicht zu erwarten. Die HCI-Treuhand geht davon aus, dass bei den Schiffen Margaretha Green und Winona auf absehbare Zeit keine Ausschüttungen werden erfolgen können. Die negative Entwicklung bei den Charterraten für Capesizebulker hat zur Folge, dass auch die Bulk Europe keine Ausschüttungen mehr an den HCI Exclusiv Schiffsfonds 2 leisten wird. Da auch die Liquidität der MarChaser der HCI Treuhand zu Folge aufgebraucht ist, sind auch hier keine Ausschüttungen mehr möglich.

Gründe für die Situation

Im Wesentlichen haben drei Umstände zu der für die Anleger desaströsen Entwicklung geführt:

- der massive Rückgang der Charterraten,
- der gleichzeitige Anstieg der Schiffsbetriebskosten,
- die kurzen Charterlaufzeiten von drei Fondsschiffen.

Die Folgen

Die kurze Laufzeit der Festcharterverträge von nur 3 Jahren für die Fondsschiffe Winona, MarChaser und Margaretha Green hatte zur Folge, dass die Anschlussvercharterung in die sich verschlechternde weltwirtschaftliche Lage hinein erfolgte, und die Chartererlöse dementsprechend zurückgingen.

Der hohe Anteil der Fremdfinanzierung der Schiffe (Schiffshypothek), der von rund 2/3 bis zu 80% (Winona) beträgt, hat zur Folge, dass die Einnahmeausfälle und Kostensteigerungen die Kapitaldienstfähigkeit der Gesellschaften in Frage stellen. Bei anhaltend niedrigen Einnahmen ist daher auch mit Kreditkündigungen zu rechnen. Für Anleger droht der Totalverlust, bereits erhaltene Ausschüttungen müssen, da sie in weiten Teilen nicht aus Gewinnen der Gesellschaften gezahlt wurden, zurückgezahlt werden.

Beratungsfehler

Anleger, die über die vorgenannten besonderen Risiken der Schiffsbeteiligung nicht informiert wurden und für die die aufgezeigten Zusammenhänge überraschend oder neu sind, haben gute Chancen, gegen ihre Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen, da sie im Vorfeld der Anlageentscheidung falsch beraten wurden.

Möchten Sie wissen, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Schadenersatz geltend machen können? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Quelle: www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-exklusiv-schiffsfonds-2-vor-dem-aus-hilfe-fuer-schiffsfondsanleger369.html

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