Mit Urteil hielt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Verkehrsbetriebe für rechtswirksam. Der Mitarbeiter wurde verdächtigt unbefugt Fahrscheine herzustellen und zu vertreiben.

Langzeiterkrankungen, wie z.B. das Burnout-Syndrom, führen oft zu sehr langen Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Wie müssen sich Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber verhalten? Ein Beitrag über Mitteilungspflichten, Entgeltfortzahlung und Krankengeld.

Es ist häufig das gleiche Schema: Der Arbeitgeber zahlt die Gehälter erst unpünktlich und schließlich überhaupt nicht mehr, Investitionen werden nicht mehr getätigt und Rechnungen nicht gezahlt - bis das Unternehmen schließlich Insolvenz anmeldet.

Einem Bankdirektor wurde fristlos gekündigt, weil er sich von einem Geschäftspartner private Bauleistungen (Erstellung einer Terrasse nebst Beleuchtung) bezahlen ließ. Zu Recht, entschied das Gericht mit Urteil.

Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst über persönliche Eigenschaften täuscht, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind, rechtfertigt das die Anfechtung des Arbeitsvertrages, der damit sofort beendet ist.

Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist.

Die Klage eines Oberarztes gegen seinen Chefarzt blieb ohne Erfolg. Der Chefarzt habe die Grenzen eines sozial- und rechtsadäquaten Verhaltens in üblichen Konfliktsituationen nicht überschritten. Dies geht aus dem Urteil des LAG Hamm hervor.

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.

Mit Urteil hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs der Unterschlagung eines Betrages in Höhe von 14,99 Euro für rechtsunwirksam erklärt.

Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat.