Ein Lkw-Fahrer, der den gesetzeswidrigen Weisungen des Arbeitgebers folgt und gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und zu schnell oder zu lange fährt, bleibt auf der Ordnungsstrafe selbst sitzen, wenn er dabei erwischt wird.

Der Sachverhalt

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war der betroffene Lkw-Fahrer immer wieder für Fahrten zwischen dem Ruhrgebiet und dem süddeutschen Raum mit mindestens zwei Ladestellen und zwei Abladestellen eingesetzt worden - auf Weisung des Junior-Chefs des Fuhrunternehmens. Und das, obwohl er stets darauf hingewiesen habe, dass die ihm angewiesenen Touren bei Einhaltung der zulässigen Lenkzeiten nicht zu schaffen seien.

Von seinem Chef erhielt er zur Antwort, dass er durchfahren solle, sonst sei er seinen Job los. Was der Mann, der darauf angewiesen war, mit seiner Arbeit Geld zu verdienen und seine Arbeitsstelle nicht aufs Spiel zu setzen, dann auch tat. Mit dem Ergebnis, dass ihm nach einer Verkehrskontrolle und einer anschließenden Tiefenprüfung ein summarischer Bußgeldbescheid in Höhe von 8.520 Euro zugestellt wurde. Der LKW-Fahrer reicht Klage ein.

Die Entscheidung

Eine Summe, für die der Lkw-Fahrer nach Auffassung der Mainzer Landesarbeitsrichter zu Recht selbst aufkommen muss. "Das Bußgeld soll den jeweiligen Täter davon abhalten, in Zukunft gleichartige Zuwiderhandlungen gegen die Rechtsvorschriften zu begehen. Er soll nachdrücklich und eindringlich an seine Pflichten ermahnt und ihm das finanzielle Risiko einer Zuwiderhandlung persönlich bewusst gemacht werden", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Hätte der Verkehrstäter einen Anspruch darauf, von den finanziellen Belastungen freigestellt zu werden, die mit der Verhängung eines Bußgeldes verbunden sind, dann würde die Geldbuße den mit ihr verfolgten Zweck verfehlen. Es bestünde - so der Mainzer Urteilsspruch - die ernste Gefahr, dass das Prinzip der Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung in Frage gestellt würde.

Richter: Angedrohte Kündigung war rechtswidrig und damit gegenstandslos

Arbeitsrechtlich ist ein LKW-Fahrer nicht verpflichtet, seine Fracht unter allen Umständen rechtzeitig an den Zielort zu bringen - selbst wenn ihm sein Firmenchef im Falle des Misserfolgs mit der Entlassung droht.

Gericht:
LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 Sa 497/09

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