Beschluss: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier sind auch Wehrpflichtige, die eine schulische Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg begonnen haben, vom Wehrdienst zurückzustellen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil entschieden, dass das bloße Aufstellen von fertigen Grabmalen auf Friedhöfen nicht den in die Handwerksrolle eingetragenen Steinmetzen oder Steinbildhauern vorbehalten ist.

Beschluss: Wer erhebliche Steuerschulden hat, muss damit rechnen, dass ihm kein Reisepass erteilt bzw. ein vorhandener Pass entzogen wird. Dies folgt aus zwei Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin, mit denen das Gericht entsprechende Entscheidungen deutscher Auslandsvertretungen bestätigt hat.

Hausverbot - Der Leiter einer ARGE kann gegenüber einem Leistungsberechtigten, der in den Diensträumen extrem ausfallend geworden ist, ein Hausverbot aussprechen und dessen sofortige Vollziehung anordnen. Für Beratungsbedarf muss der Leistungsberechtigte konkrete Termine vereinbaren.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage einer Trägerin von beruflichen Ersatzschulen auf Genehmigung eines Berufskollegs zurückgewiesen, weil dessen Gebührenordnung gegen das verfassungsrechtliche Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 des Grundgesetzes verstößt.

Urteil - Um den Streit einer Grabgestaltung entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, dass zwei nebeneinander liegende Reihengräber eine gemeinsame Grabeinfassung erhalten dürfen und dies nicht als Doppelgrabstätte anzusehen ist.

Unterrichtsausschluss - Einem Schüler, dem ein schweres Fehlverhalten gegenüber einem Mitschüler vorzuwerfen ist, darf vorrübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Beschluss: Gegenüber Kindern, die nicht gegen Masern geimpft, darf nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ein vorübergehendes Schulbetretungsverbot verhängt werden.

Bestattungsrecht - Ein 75 Jahre alter Mann klagt gegen die Kreisverwaltung, die seinen Antrag auf Genehmigung eines privaten Bestattungsplatzes auf seinem Grundstück abgelehnt hat. Die Gerichte bestätigten diese Ablehnung.

Dienstunfall - Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion kann ein Dienstunfall sein, wenn der Tag und Ort des Bisses hinreichend genau festgestellt werden kann und dies in Ausübung des Dienstes passiert ist.