Gerichtsstand - Da steht man nun mit gepackten Koffern am Flughafen und bekommt vom gestressten Personal mitgeteilt, dass der Flug gerade annulliert wurde. Auf ein ungläubiges Staunen folgt meist der Ärger über den Zeitverlust und die Frage nach Ausgleichszahlungen.

Notfall - Mit dem Bitte-nicht-stören-Schild an der Hotelzimmertür sollten Reisende eher vorsichtig umgehen, denn weder der Reiseveranstalter noch Hotelangestellte können gedrängt werden, ein solches Hinweisschild zu missachten um ein Hotelzimmer zu öffnen.

Reiseminderung - Ein Reisender könne keine Reduzierung des Reisepreises verlangen, selbst wenn die Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch gewesen sein sollten, um zu baden und zu schnorcheln. Damit habe sich nur "ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht, das vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden muss.

Nürnberg (D-AH) - Sind in den Buchungsunterlagen einer Schiffsreise ausdrücklich die zwei schwedischen Häfen "Stockholm, Nynashamn" ausgewiesen, ist zu Recht davon auszugehen, dass auch beide Ziele nacheinander angelaufen werden. Läßt die Schiffsführung dann Stockholm links liegen und geht nur im 60 km entfernten Nynashamn vor Anker, handelt es sich um einen erheblichen Reisemangel.

Reiserücktrittsversicherung - Wird bei einer Darmspiegelung im Rahmen einer Routineuntersuchung ein Polyp festgestellt, der sich später als Krebsgeschwür erweist, muss derjenige, der eine Reise geplant hat, nicht schon sofort nach Entnahme des Polypen die Reise stornieren. Er muss nicht sofort auf eine Krebserkrankung schließen. Die Stornierung bei Mitteilung der endgültigen Diagnose ist rechtzeitig und unverzüglich.

Reisemängel - Zu kleine Zimmer, mangelhafte Verpflegung und kontaktscheue Gasteltern - bei einer Sprachreise sind dies Mängel, die zu einer Reisepreisminderung bzw. einem Schadenersatzanspruch führen können. Reisende müssen jedoch die Mängel sofort dem Veranstalter melden.

Nürnberg (D-AH) - Wen sein Reisegepäck erst Tage nach der Einschiffung auf seinem Luxusliner erreicht, der kann den Preis pro Tag und Person nur um höchstens 30 Prozent mindern. Denn das Fehlen der persönlichen Garderobe auf einem Teil der Kreuzschifffahrt stellt keine besonders erhebliche Beeinträchtigung der Gesamtreise dar.

Nürnberg (D-AH) - Fällt bei einer Pauschalreise ein Flugzeug wegen Vogelschlags aus, hat für diesen Reisemangel in der Regel der Reiseveranstalter aufzukommen. Mitnichten handelt es sich dabei um höhere Gewalt, betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de).

Nürnberg (D-AH) - Eine Reiseleiterin muss die Mitglieder ihrer Gruppe nicht permanent im Auge behalten und ihre Anwesenheit ständig überprüfen. Schläft ein Urlauber vor dem Check-In für einen Weiterflug im Transitraum wieder ein, nachdem er zuvor rechtzeitig geweckt worden war, und ist so beim Start der Maschine nicht an Bord, hat er dafür selbst die Verantwortung zu tragen.

Wer in einer Ferienanlage von Diskolärm bis in die Morgenstunden gestört wird, kann den Reisepreis um bis zu 60 % mindern und Schadensersatz verlangen, so die Deutsche Anwaltauskunft.