Berlin (DAV). Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Das Sprichwort könnte aber auch lauten: Wenn einer eine Reise tut, dann sollte er die Fallstricke kennen, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. Diese lauern schon beim Fotografieren, beim Baden oder bei den Souvenirs.

Düsseldorf/Berlin (DAV). Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich für die Sicherheit seiner Kunden bei allen gebuchten Bestandteilen der Reise verantwortlich. Verunglückt ein Reisender, haftet der Veranstalter nur dann nicht, wenn er trotz sorgfältiger Inspektion eine Gefahrenstelle nicht entdecken konnte.

Düsseldorf/Berlin (DAV). Möchten Reisende gegenüber ihrem Reiseveranstalter Ersatzansprüche anmelden, weil Reisemängel die Urlaubsfreude getrübt haben, so hat man nach Ende der Reise hierfür regelmäßig nur einen Monat Zeit. Davon gibt es aber Ausnahmen.

(DAV). Kommt es bei einem Tagesausflug im Urlaub zu einem Unfall, haftet unter Umständen der Reiseveranstalter. Auch dann, wenn dieser den Ausflug nicht selbst durchgeführt, sondern lediglich vermittelt hat. Entscheidend sei dabei, ob der Reiseveranstalter den Eindruck erwecke, verantwortlich für das Zusatzangebot zu sein.

Berlin (DAV). Wer wegen strengen Körpergeruchs ein Flugzeug wieder verlassen muss, hat gegenüber der Fluggesellschaft Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des OLG Düsseldorf (AZ: 18 U 110/06) vom 31. Januar 2007 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Berlin (DAV). Werden Musikinstrumente in Instrumentenkoffern als Flugreisegepäck aufgegeben, haftet die Fluggesellschaft bei einer Beschädigung. Dies geht aus einem Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom 29. März 2006 (AZ: 3 U 272/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Berlin (DAV). Verpassen Urlauber ihren Rückflug, weil der Weckdienst des Hotels sie zu spät weckte, muss der Reiseveranstalter Schadenersatz für neue Flugtickets leisten. So entschied das Amtsgericht Duisburg (AZ: 51 C 6214/05) am 31. Oktober 2006, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Berlin (DAV) - Bucht ein Reisebüro für einen Kunden irrtümlich ein Doppelzelt statt des gewünschten Doppelzimmers, haftet es als Reisevermittler auf Schadensersatz. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Menden vom 5. April 2006 (AZ - 4 C103/05), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Berlin (DAV) - Verschiebt eine Fluglinie den Abflug um 22 Stunden, haben die Reisenden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. In solchen Fällen liegt nicht lediglich nur eine „Verspätung“, sondern eine „Annullierung“ des Fluges vor, so das Amtsgericht Frankfurt/Main.

Wer hat es nicht schon im Urlaub erlebt, dass man bei ausbleibendem Trinkgeld nur schleppend bedient oder der Service immer schlechter wird. Wie die Sachlage bei einer All-Inclusive-Reise nach Kuba ist, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag.