Berlin (DAV) - Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht generell verbieten, dass andere Wohnungseigentümer ein Haustier halten. Dies geht aus einem Beschluss vom 2. November 2006 des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 5 W 154/06-51) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Berlin (DAV) - Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem Hofgrundstück, das allen Eigentümern gehört, unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen, können die übrigen Eigentümer dies untersagen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. August 2006 (AZ I-3 Wx 64/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.