Die fristlose Kündigung können die Beklagten nicht mit den von ihnen angeführten negativen Erfahrungsberichten anderer Bauherrn rechtfertigen. Eine Verdachtskündigung wegen "schlechter Presse" sieht das Gesetz nicht vor, so das OLG Hamburg in seinem Urteil (Az. 11 U 150/11).

Gibt ein Grundstückseigentümer bei einem Fachunternehmen eine Kellerabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit in Auftrag, so schuldet der Werkunternehmer auch dann eine dauerhafte Trockenlegung des Kellers, wenn im Vertrag eine bestimmte Ausführungsart (hier: Injektionsverfahren) vereinbart wurde.

Kündigen Verkäufer einen Tag vor Abschluss eines Hausverkaufs an, doch nicht verkaufen zu wollen, so schulden sie den Käufern keinen Schadensersatz für Rückabwicklungskosten eines Darlehensvertrags, wenn der Abschluss nicht auf Veranlassung der Verkäufer erfolgte.

Wird das Sonnenlicht über eine Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach direkt in die Wohnung des Nachbars reflektiert, so muss dieser die Blendwirkung nicht dulden. Die Reflexionen können als wesentliche und nicht ortsübliche Störungen abgewehrt werden.

Der BGH hat durch Urteil (Az. VII ZR 241/13) entschieden, dass ein Unternehmer, der mit einem Auftraggeber Schwarzarbeit vereinbart und somit bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstößt, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann.

Der BGH hat durch Urteil (Az. V ZR 275/12) entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.

Gemäß § 16 Abs. 3 WEG ist die Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels nur zulässig, wenn die zu ändernden Kosten nach Verbrauch oder Verursachung bemessen werden können. Dies sei bei Hausmeisterkosten nicht nicht der Fall, so die Entscheidung des Schiedgerichts.

Nach Entscheidung des OLG Hamm (Az. 11 W 15/14), ist ein privater Bauherr im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, den beauftragten Handwerker anzuweisen, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

Nach Urteil des BGH (Az. V ZR 48/13) bedarf die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Die Mobilfunkanlage stelle eine Beeinträchtigung dar, die man nicht zustimmungslos hinnehmen muss.

Eine gewerbliche Zimmervermietung in Form eines Stundenhotels in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet fällt weder unter Wohnnutzung, noch unter einen Betrieb des Beherbergungsgewerbes.