Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil entschieden, dass auch eine Frau, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird, dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages nicht offenbaren muss, dass sie ebenfalls schwanger ist.

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei im Sozialplan vereinbarter Kurzarbeit entsprechend gekürzt werden. Über diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. November 2012 (AZ: C‑229/11, C-230/11) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Fragen zu abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sind für die Bewerbung um eine Stelle als Lehrer nicht erforderlich und damit nicht durch § 29 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen gestattet. Verneint dies der Bewerber wahrheitswidrig, darf der Arbeitgeber nicht wegen dieser wahrheitswidrig erteilten Auskunft kündigen.

Wer hinter seiner abgewiesenen Job-Bewerbung eine verbotene Altersdiskriminierung vermutet und dafür eine Entschädigung einklagen will, muss das rechtzeitig tun. Und zwar spätestens zwei Monate nach Erhalt der Absage. Dann nämlich verjährt der entsprechende Anspruch unwiderruflich.

Fahrgäste benachrichtigten die Polizei wegen einer auffälligen Fahrweise des Busfahrers. Ein Drogenschnelltest ergab ein positives Ergebnis. Die BVG kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund. Der Busfahrer  klagte erfolglos gegen seine Kündigung.

Eine Hauswirtschafterin, die mit der Betreuung zweier Kinder beschäftigt war, zeigte die Eltern wegen Verwahrlosung  der Kinder beim Jugendamt an. Das Landesarbeitsgericht sah in der Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf eine zuvor ausgesprochene ordentliche Kündigung.

Die "Krankmeldung" kann der Arbeitgeber schon am ersten Tag der Erkrankung des Arbeitnehmers verlangen, so das Urteil des BAG. Es bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung, warum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag verlangt wird.

"Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal." Er wurde gekündigt und das zu Recht, so das Urteil.

Seine Arbeitskollegen als "Speckrollen" und "Klugscheißer" zu bezeichnen kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Nach Urteil des ArbG Duisburg sei es unerheblich, ob der Facebook-Eintrag nur für Freunde oder öffentlich zugänglich war.

Nach Urteil des LAG Köln müssen Arbeitsunterbrechungen als ordnungsgemäße Pausen vom Unternehmen nicht entlohnt werden, wenn sie im Voraus vereinbart waren. Nur dann aber handelt es sich um Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts.