Tagschicht, Nachtschicht, Wechselschicht - der Dienst- bzw. Schichtplan besonders viel Flexibilität. Doch wo liegen die Grenzen? Darf der Arbeitgeber den Dienstplan kurzfristig ändern, spontan Überstunden anordnen oder einen Arbeitnehmer trotz Schicht nach Hause schicken?

Ein Arbeitnehmer darf im Marktbereich seines Arbeitgebers Dienste und Leistungen nicht anbieten. Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber dennoch unerlaubt Konkurrenz macht, kann fristlos gekündigt werden, so das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts.

Mit Urteil hat das ArbG Hamburg die Klage einer "Toilettenfrau" auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung abgewiesen. Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des "Lohnwuchers" hat das Arbeitsgericht ebenfalls verneint.

Der Arbeitgeber darf bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellten E-Mail-Account (bei geduldeter oder erlaubter privater Nutzung) solange nicht löschen, solange nicht feststeht, dass der (ehemalige) Mitarbeiter für die abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat.

Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen oder Vorgesetzte. Eine Frau sah sich jahrelang diesen Schikanen ausgesetzt und begehrte ein Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 Euro. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Der Betriebsrat verletzt seine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber (§ 2 Abs. 1 BetrVG), wenn er den Arbeitgeber zur Unzeit wegen einer angenommenen Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG anzeigt.

Nach Urteil des BAG ist das beklagte Land als Arbeitgeber eines Lehrers und nicht die Gemeinde als Schulträgerin verpflichtet, dem klagenden Lehrer den Kaufpreis für ein Schulbuch zu erstatten.

Nach Urteil des BAG sind Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, wirksam.

Das Land Berlin ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht verpflichtet, einen angestellten Lehrer für Fachpraxis übertariflich in gleicher Weise zu vergüten wie andere angestellte Lehrer, so das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg.

Während der Gesamtdauer der Elternzeit kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, so das Urteil des BAG.