Die Gleichsetzung der Betriebsratsvorsitzenden und ihrer Methoden mit Hitler und seinen Methoden sei eine solche Diffamierung, dass das betreffende Betriebsratsmitglied im Betriebsrat nicht mehr tragbar sei, so die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts.

Wird ein Arbeitnehmer wegen seiner Weltanschauung oder wegen bei ihm vermuteter Weltanschauung benachteiligt, kann dies Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem AGG auslösen, so das Urteil des BAG. Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen seien keine "Weltanschauung".

Sind Überstunden notwendig, um anfallende Arbeiten zu erledigen, bedarf es keiner besonderen Anordnung des Arbeitgebers für die Leistung von Überstunden.

Mit Urteil erklärte das ArbG Saarlouis eine Kündigung in der Probezeit für unwirksam. Auch in der Probezeit seien das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Urteil: Richten sich die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nach dem Bedarf des Auftraggebers, so spricht dies ganz erheblich gegen das Vorliegen eines Werk- oder Dienstvertrages und für eine Eingliederung der Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftraggebers.

Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart, so das Urteil des BAG. Dies gelte auch für außertarifliche Angestellte.

Wer sich auf dem Heimweg von der Arbeit bewusst in eine Schlägerei mit einem Kollegen begibt, hat mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen. Bei einer exzessiv geführten tätlichen Auseinandersetzung vor dem Betriebsgelände bedarf es dafür keiner vorherigen Abmahnung.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besagt lediglich, dass der Arbeitnehmer seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit nicht nachkommen kann, nicht aber, dass er auf anderweitige Aktivitäten verzichten muss, soweit diese den Heilungsprozess nicht verzögern, so das Urteil.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil die Klage eines seit 1992 beim beklagten Caritasverband beschäftigten Sozialpädagogen gegen eine auf seinen Austritt aus der katholischen Kirche gestützte Kündigung abgewiesen.

Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat, so das Urteil des BAG. Ein solcher Anspruch ergebe sich auch nicht aufgrund des Gemeinschaftsrechts.