Rechtstipp: ARAG Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer auf Landstraßen nicht in jedem Fall das Fernlicht eingeschaltet haben müssen. Das Oberlandesgericht Hamm stellte kürzlich in einem Urteil fest, dass die Einschaltung des Abblendlichtes ausreichend sei.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Fußgängerin beim überqueren einer Landstraße von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Vor Gericht verlangte sie Schmerzensgeld mit der Argumentation, dass das Fahrzeug das Fernlicht nicht eingeschaltet hatte. Mit diesen Argumenten hatte sie vor Gericht jedoch keinen Erfolg und ging leer aus (OLG Hamm, Az.: 9 U 115/06).