LG Coburg, Az.: 22 O 858/06

Alle warten auf den Frühling. Der Winter ist vergangen und aus den Köpfen schon fast verschwunden. In höher gelegenen Wintersportgebieten kann es aber durchaus noch glatt und rutschig sein. Deshalb sollten späte Wintersportler beim passieren von schneebedeckten Flächen besondere Vorsicht walten lassen. Kommt es dennoch zum Sturz, ist es nämlich die eigene Schuld und nicht die der Gemeinde, die ihre vermeintliche Räumpflicht vernachlässigt, wissen ARAG Experten.

Dies musste eine Dame erfahren, die sich auf dem Rückweg von einem Skilift bei einem Ausrutscher die Hand brach und daraufhin die Gemeinde verklagte. Zum einen besteht außerhalb von Ortschaften selten eine Räumpflicht, zum anderen wäre das Räumen und Streuen in der unmittelbaren Umgebung eines Skiliftes sogar eher unangebracht, da vom Schnee befreite Wege nicht unbedingt gut für die Skier sind, urteilte das Coburger Landgericht. Wer also im Ski- oder Snowboardurlaub ist, sollte durchaus noch mit Glätte rechnen.

Quelle: ARAG