Die Ausschüttungen für die Anleger liegen deutlich unter Plan und es gibt Probleme bei den Krediten: Die wirtschaftliche Entwicklung der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 70 lässt zu wünschen übrig. Anleger kann Schadensersatz zustehen, wenn sie falsch beraten wurden.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Schiffsfonds LF 70 Flottenfonds X des Anbieters Lloyd Fonds AG investierte in 2 Containerschiffe. Die wirtschaftliche Entwicklung der MS Newark und MS Miami verläuft jedoch nicht so reibungslos, wie dies beim Start der Schiffsbeteiligung im Jahr 2006 prognostiziert wurde. Die Darlehen in US-Dollar bereiten sowohl der MS Newark als auch der MS Miami Probleme. Die MS Miami verstieß gegen die sogenannte 105 %-Klausel (auch loan-to-value-Klausel). Da der Wert des Kredits gegenüber dem Wert des Containerschiffs mehr als die namensgebenden 105 % betrug, mussten Sondertilgungen geleistet werden. Auch in der Bilanz der MS Newark bilden US-Dollar- und Yen-Kredite einen Risikofaktor wegen der 105 %-Klausel.

105 %-Klausel verletzt: Sondertilgungen bei MS Miami

Die Schwierigkeiten der Kredittilgung haben auch auf den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X Auswirkungen. Dessen Ausschüttungen waren „wechselhaft“: die Anleger der Schiffsbeteiligung mussten sich bereits mit reduzierten und ausgefallenen Ausschüttungen abfinden. Was können Anleger des Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X angesichts dieser Situation unternehmen? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X noch ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X ergeben, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Schiffsdachfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X ist daher nur bei einer entsprechenden Nachfrage möglich.

Fachanwalt kann überprüfen, ob Anleger Schadensersatz fordern können

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten und wird demnächst Schadensersatzklagen für Anleger von Lloyd Schiffsbeteiligungen einreichen.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

Weitere Informationen:
http://www.schiffsfonds.eu/lloyd-fonds-ag

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