Aufgelegt wurde der Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) von der ERGO Tochter Ideenkapital und emittiert wurde er im Jahr 2006 als geschlossener Lebensversicherungsfonds.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mit einem Fondsvermögen von rund 45,6 Mio. € laut Prospekt soll der Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) bis zum 31.12.2021 britische "gebrauchte" Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt einkaufen, die Prämien bis zum Versicherungsfall weiter bezahlen und dann schließlich die Versicherungsleistung erhalten. Hierüber erhält der Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) seine Rendite.

Anleger des Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) haben Verluste zu erwarten, sogar der Totalverlust des eingezahlten Kapitals ist möglich.

Deshalb sollten sich Anleger umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, da in vielen Fällen Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken aus einer Falschberatung erhoben werden können. Der Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) wurde hierbei vor allem von der Commerzbank AG vermittelt. Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung können also gegenüber der Commerzbank geltend gemacht werden, so dass im Falle eines obsiegenden Urteils die Commerzbank verpflichtet ist, die Anlage an dem Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) rückabzuwickeln.

Eine fehlerhafte Anlageberatung liegt vor, wenn Anlegern die Risiken von ihren Bankberatern nicht ordnungsgemäß aufgezeigt wurden. Diese Risiken sind aber nicht unerheblich: mithin besteht ein Totalverlustrisiko des eingezahlten Kapitals, da die Beteiligung an dem Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) eine unternehmerische darstellt und der Anleger somit zwar an den Gewinnen der Gesellschaft teilnimmt, aber auch an den Verlusten. Wurde Anlegern des Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) die Anlage demnach als sicher oder zur Altersvorsorge geeignet empfohlen, so stellt dies eine krasse Falschberatung seitens der Commerzbank dar.

Anleger des Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) mussten ebenso über das Zweitmarktrisiko des Fonds aufgeklärt werden: für die gesamte Fondslaufzeit ist der Anleger an den Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) gebunden, ein vorzeitiger Verkauf der Anteile ist kaum oder nur unter erheblichen Abschlägen möglich.

Schließlich mussten Anleger des Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) auch über der Commerzbank zugeflossene Kick-Backs aufgeklärt werden. Solche Kick-Backs oder Provisionen hat die Commerzbank für die erfolgreiche Vermittlung des Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) von der Fondsgesellschaft erhalten. Damit der Anleger diese Interessenkollision der Bank erkennt, dürfen ihm Kick-Backs nach der Rechtsprechung des BGH nicht verschwiegen werden.

Anleger des Prorendita 3 (Prorendita Drei GmbH & Co. KG) haben also gute Möglichkeiten ohne Verluste von der Anlage loszukommen, da die Erfahrung gezeigt hat, dass z.B. bei vielen Beratungsgesprächen die Kick-Back-Zahlungen nie erwähnt wurden. Allerdings sollte umgehend gehandelt werden, da die Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Commerzbank jederzeit verjähren können.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/prorendita-fonds-von-ideenkapital-%E2%80%93-totalverlust-der-anleger-droht

Pressekontakt/Autoreninformation:


Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.dr-stoll-kollegen.de

Über Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:


Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten