Das Landgericht Stuttgart hat in zwei Klagen unserer Kanzlei gegen die britische Lebensversicherung Clerical Medical (CMI) dem Anleger Recht gegeben und Clerical Medical zur Leistung aus der Versicherungspolice verurteilt.

Die beiden Urteile liegen uns nunmehr in begründeter Form vor. Die Anleger sollen nach den Urteilen die Zahlungen wie von CMI im Versicherungsschein angegeben noch bis ins Jahr 2055 erhalten.

Ein Beitrag der Kanzlei KAP Rechtsanwälte

Zugrunde lag den Urteilen eine Anlage im Rahmen der Lex-Konzept-Rente, die mit einer Versicherungspolice dem sog. "Wealthmaster Noble" mit Clerical Medical abgeschlossen wurde.

Das Landgericht Stuttgart hat in beiden Urteilen nunmehr entschieden, dass Clerical Medical die in der Police "Wealthmaster Noble" angegebene Leistung tatsächlich erbringen muss. Diese eigentlich für den Anleger nachvollziehbare Selbstverständlichkeit, war nach der Wertentwicklung der Police nicht mehr gegeben. In der Police "Wealthmaster Noble" war vereinbart, über einen Zeitraum von über 50 Jahren eine Entnahmezahlung zu erhalten und so über lange Jahre eine Rentenzahlung zu bekommen. Entgegen diesen Versprechungen war jedoch zu befürchten, dass wegen der geringen Wertentwicklung die Police "Wealthmaster Noble" in naher Zukunft aufgezehrt ist, so zumindest die CMI. Von einer Rentenzahlung war innerhalb kürzester Zeit keine Rede mehr.

Nach der mündlichen Verhandlung, in welchem das Gericht bereits ausführte, hier dem Oberlandesgericht Stuttgart in verschiedensten Parallelstreitigkeiten zu unterschiedlichsten Rentenmodellen zu folgen, hat es in beiden Urteilen nun Clerical Medical zur weitgehenden Leistung verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das sind gute Aussichten für eine Klage geschädigter Anleger jeglicher Modelle wie z. B. dem EuroPlan, der Individualrente, der LEX-Konzept-Rente, der Schnee-Rente (auch Sicherheits-Kompakt-Rente SKR), dem Profit-Plan Noble, dem Ertragsplan Noble sowie dem Performance Plan Noble im Rahmen einer Versicherungspolice von Clerical Medical.

Die durch uns vertretenen Anleger erhalten so eine Auszahlung aus der Clerical Medical Police bis in das Jahr 2055. Ob darüber hinaus auch ein Schadensersatzanspruch besteht, wird der BGH schon in naher Zukunft entscheiden können, ein Termin ist bereits auf den 08.02.2012 notiert, so die KAP Rechtsanwälte. Darüber werden sie weiter berichten.

KAP Rechtsanwälte, München

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