Anleger die sich an den Firmen Pro Invest Management 24 oder der Pro Invest 24 AG beteiligt hatten, erhalten pünktlich vor Weihnachten erneut Post von der Staatsanwaltschaft. Was ist nun zu tun?

Ein Beitrag der Kanzlei KAP Rechtsanwälte

Das Schreiben teilt mit, dass die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte bei einigen Beschuldigten und verdächtigen Firmen "eingefroren" hat. Doch wie können geschädigte Anleger nun auf diese Werte zugreifen um zumindest einen Teil ihres Schadens wieder wett zu machen? Wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft ausführt, müssen die Ansprüche erst gerichtlich geltend gemacht werden und können dann im Wege der Zwangsvollstreckung von der Staatsanwaltschaft angefordert werden.

Das heißt, dass zunächst einmal ein Gericht feststellen muss, dass Ansprüche gegen die Firmen oder die Hintermänner bestehen. Wenn das festsgestellt und ein so genannter "Titel", beispielsweise ein Urteil, vorliegt, kann damit die Auszahlung bei der Staatsanwaltschaft verlangt werden.

Weitere Chancen haben nach Einschätzung der KAP Rechtsanwälte Anleger, die ihre Beteiligung bei der ProInvest24 finanziert hatte. Ihnen war oft versprochen worden, dass die ProInvest bzw. Herr L. für das aufgenommene Darlehen aufkommen würde, was eine Zeit lang offenbar auch geschehen ist, doch nach dem Wegfall der ProInvest sitzen die Anleger auf den Bankschulden. Ebenso gibt es Anhaltspunkte dafür, dass man auch die Bank mit in die Haftung nehmen kann.

KAP Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere geschädigte Anleger der Firma Pro Invest 24 AG. Für Rückfragen können Sie gerne unsere Erstberatung zum Pauschaltarif nutzen.

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Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:


KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.