Das Verwaltungsgericht Ansbach sieht den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als verfassungskonform. In seinem Urteil sieht das Gericht auch die Heranziehung behinderter Menschen zu einem Drittelbeitrag als rechtmäßig an.

Wie der Bayerischer Rundfunk mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Ansbach eine Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag abgewiesen. Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei verfassungskonform, so das Urteil des VG Ansbach.

Rundfunkgebühren auch für behinderte Menschen

Auch die Heranziehung behinderter Menschen zu einem Drittelbeitrag sieht das Gericht als rechtmäßig an. Einerseits genüge der Gesetzgeber so dem Gebot der Lastengleichheit, andererseits biete die Ermäßigung auf einen Drittelbeitrag einen hinreichenden Nachteilsausgleich für behinderte Menschen.

Gericht:
Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.07.2013 - AN 14 K 13.00535

Rechtsindex - Recht & Urteil