Wie im Werbespot von BMW wollte ein Autofahrer auch durchs Wasser fahren und mietete sich für ein Wochenende einen BMW X3. Leider kam es zu einem kapitalen Motorschaden, als der Automieter durch einen Teich fuhr. Der Streit endete nun mit einem Vergleich.

Der Sachverhalt


Der Beklagte mietete bei einem Autovermieter einen BMW X 3 als Mietfahrzeug für ein langes Wochenende mit einer Haftungsfreistellung. Mit dem sportlichen Geländewagen durchquerte der Beklagte in Vechta einen Teich. Dabei saugte der Motor statt Luft Wasser an und es kam zu einem kapitalen Motorschaden. Das Fahrzeug blieb noch im Teich stehen.

Der Beklagte behauptet, dass es für ihn überraschend gewesen sei, dass der Motor ausging. Schließlich fahre BMW mit diesem Fahrzeug in Werbespots auch durch Wasser. Die Klägerin hält das Verhalten des Beklagten für grob fahrlässig, weil er abseits befestigter Straßen nicht hätte fahren dürfen und sich nicht vorher von der Gewässertiefe überzeugt hat.

Der Autovermieter hat mit der Teilklage zunächst nur den hälftigen Schaden geltend gemacht. Von dem Gesamtschaden in Höhe von 10.210,- € zahlt der Beklagte nun aufgrund des Vergleichs 4.000,- € an die Klägerin. Diese verzichtet im Gegenzug auf die Erstattung des weiteren Schadens. Die Kosten des Gerichts und der Anwälte wurden gequotelt: 40 % trägt die Klägerin und 60 % trägt der Beklagte. Wenn der Autovermieter bis zum 07.03.2012 diesen Vergleich nicht widerruft, ist der Rechtsstreit aufgrund des Vergleichs endgültig beigelegt. Dann muss der Richter kein Urteil mehr fällen.

Der Zivilprozess

In einem Zivilprozess, in dem Streitigkeiten zwischen Bürgern verhandelt werden, soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits hinwirken, § 278 Zivilprozessordnung. Der Vergleich beendet den Rechtsstreit. Die Kammer muss daher nicht mehr Beweis darüber erheben, wie sich der Vorfall direkt zugetragen hat. Das Gericht muss auch nicht mehr die Rechtsfrage entscheiden, ob der Beklagte grob fahrlässig gehandelt hat und ob der Klägerin ein Schadenersatzanspruch zusteht.

Gericht:
Landgericht Osnabrück, Aktenzeichen 12 O 2221/11

LG Osnabrück
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