Nürnberg (D-AH) - Wer vor dem Abflug des Flugzeugs eine Panik-Attacke bekommt und nicht mitfliegen kann, erhält bekanntlich die Stornierungskosten für die gebuchte Reise zurück, wenn er eine Reiserücktrittsversicherung hat. Dem Versicherer ist in diesem Fall das spezielle Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie vorzulegen - das einfache Attest eines Allgemein-Mediziners reicht nicht aus.

Die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Klausel in den meisten Reiserücktritts-Verträgen wurde jetzt vom Landgericht München (Az. 13 S 5055/06) bestätigt. Damit wurde die Klage eines Mannes zurückgewiesen, der vor dem Flughafen beim Anblick der Flugzeuge plötzlich eine starke Beklemmung verspürte. "Ich war wie gelähmt und konnte mich nicht mehr vom Auto hin zur Abfertigungshalle bewegen", erklärt er vor Gericht. Zwei Tage später suchte er einen Internisten auf und legte dessen Attest der Versicherung vor. Die verlangte aber einen Experten-Befund, dass tatsächlich eine schwerwiegende psychiatrische Erkrankung vorgelegen habe, und verweigerte die Zahlung.

Mit Zustimmung der Münchener Richter. Anders als körperliche Beschwerden seien psychische Erkrankungen wesentlich schwerer zu beurteilen. "Und daher ist es gerechtfertigt, die Diagnose einer Panikattacke nur einem Facharzt für Psychiatrie zu überlassen", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute) das Urteil. Wer den Spezialisten nicht aufsucht, handelt zumindest grob fahrlässig - insbesondere angesichts des ausdrücklichen und verständlichen Wunsches des Versicherers.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline